LBO-Bauleitung = HOAI-Bauüberwachung? Nein! – OLG Schleswig, Urteil vom 14.04.2026 – 12 U 37/25
Die Pflichten des Architekten als Bauleiter nach der Landesbauordnung (sog. verantwortlicher Bauleiter) richten sich darauf, sicherzustellen und zu kontrollieren, dass die Bauarbeiten gemäß den öffentlich-rechtlichen Regelungen ordnungsgemäß und fristgemäß ausgeführt werden. Im Rahmen der Bauleitung im Sinne der Landesbauordnung nimmt der Architekt die öffentlich-rechtlichen Pflichten gegenüber der Bauaufsichtsbehörde wahr. Der […]