Höhe der Minderung = fiktive Mangelbeseitigungskosten? – OLG Stuttgart, Urteil vom 18.03.2025 – 10 U 107/24
Die Höhe einer Minderung kann nach fiktiven Mangelbeseitigungskosten bemessen werden, wenn der Auftraggeber zwar nicht den Mangel des Werkes beseitigt, aber stattdessen ein anderes Werk errichten lässt. Entstehen ihm für das andere Werk zumindest Kosten in Höhe einer Mangelbeseitigung des ursprünglichen Werkes, tritt durch die Orientierung der Minderung an fiktiven […]