Am 27.05.2026 stellte Bundesbauministerin Hubertz die Neufassung des Baugesetzbuches – BauGB – vor – siehe Referentenentwurf vom 01.04.2026. Die geplante Neufassung des BauGB soll vor allem den Wohnungsbau deutlich beschleunigen und Kommunen mehr Spielraum geben. Das Bundeskabinett hat die Novelle am 27.05.2026 auf den Weg gebracht.
Die wichtigsten Punkte im Überblick:
Schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren
Bauleitplanung und Genehmigungen sollen digitalisiert und vereinfacht werden. Ziel ist, dass Planungsverfahren statt oft zehn bis fünfzehn Jahren künftig möglichst nur noch etwa zwei Jahre dauern.
Vorfahrt“ für Wohnungsbau
In Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt sollen Kommunen ein „überragendes öffentliches Interesse am Wohnungsbau“ feststellen können. Dadurch könnte Wohnungsbau bei Flächenkonflikten Vorrang vor anderen Interessen wie Teilen des Denkmal- oder Naturschutzes erhalten.
Ausbau des „Bau-Turbos“ (§ 246e BauGB)
Der bereits eingeführte sogenannte „Bau-Turbo“ wird flankiert und erweitert. Kommunen können dadurch befristet leichter von Bebauungsplänen abweichen, etwa für:
* Nachverdichtung,
* Aufstockungen,
* Umwandlung leerstehender Gewerbegebäude in Wohnungen.
Weniger Bürokratie und mehr Digitalisierung
Verfahren sollen stärker digital laufen, Umweltprüfungen gestrafft und Genehmigungsfiktionen ausgeweitet werden – also Fälle, in denen Anträge automatisch als genehmigt gelten, wenn Behörden nicht rechtzeitig reagieren.
Härteres Vorgehen gegen „Schrottimmobilien“
Städte und Gemeinden sollen mehr Möglichkeiten bekommen, verwahrloste oder absichtlich verfallen gelassene Gebäude zu sanieren oder zu übernehmen. Vorgesehen sind:
* erweiterte Vorkaufsrechte,
* Instandsetzungsgebote,
* im Extremfall auch Enteignungen.
Stärkung kommunaler Vorkaufsrechte
Besonders in Milieuschutzgebieten sollen Kommunen wieder leichter Immobilien erwerben können, um Verdrängung und Spekulation zu begrenzen.
Klimaanpassung und moderne Stadtplanung
Die Reform soll zugleich Werkzeuge für klimaangepasste Städte schaffen, etwa bei Hitzevorsorge, Grünflächen oder nachhaltiger Nachverdichtung.
Hintergrund ist der massive Wohnungsmangel in Deutschland. Die Bundesregierung will den Neubau deutlich beschleunigen, nachdem die bisherigen Ziele von 400.000 Wohnungen pro Jahr klar verfehlt wurden.