Ein Mangel liegt auch ohne Schaden vor! – OLG Stuttgart, Urteil vom 28.03.2023 – 10 U 29/22
Der Verstoß gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik und die damit verbundene Schadensneigung begründen einen Mangel des Werks und damit Gewährleistungsrechte, auch wenn noch keine Mangelsymptome aufgetreten sind.
Auftraggeber ließen in den Jahren 2011/2012 ein Doppelhaus errichten. Ihr Architekt erstellte hierfür unter Übernahme der Genehmigungsplanung eines anderen Architekten die Ausführungsplanung […]