Geklärt: Bauhandwerkersicherheit auch für Nachträge! – BGH, Urteil vom 20.10.2022 – VII ZR 154/21
Es ist also nunmehr höchstrichterlich geklärt. Auch strittige Zahlungsansprüche wegen geänderten Bauentwurf (§ 2 Abs. 5 VOB/B) bzw. für zusätzlich verlangte Leistung (§ 2 Abs. 6 VOB/B) sind als „nachträglicher Zusatzauftrag“ gemäß § 648a Abs. 1 Satz 2 BGB a.F. grundsätzlich sicherbar. Der Anspruch auf Sicherheitsleistung ist titulierbar, wenn – selbst bei einer […]