Besteller hat zu beweisen, wie er sich bei zutreffender Kostenermittlung entschieden hätte! – OLG Brandenburg, Urteil vom 17.04.2025 – 10 U 11/24
1. Macht der Auftraggeber Schadensersatz wegen mangelhafter Kostenermittlung oder -kontrolle geltend, hat er darzulegen und zu beweisen, dass er bei einer richtigen Information über die Kostenentwicklung das Projekt nicht in der durchgeführten Form fortgeführt, sondern nicht oder anders gebaut hätte. Letzteren Falls hat er ein konkretes Projekt zu beschreiben und […]