„Wilde“ Planungswettbewerbe sind unzulässig! – VK Südbayern, Beschluss vom 29.04.2024 – 3194.Z3-3_01-24-4
1. Die Durchführung eines Realisierungswettbewerbs nur in Anlehnung an die RPW 2013 stellt einen Verstoß gegen § 78 Abs. 2 VgV dar.
2. Wenn der Auslober die RPW 2013 als veröffentlichte einheitliche Richtlinie seinem Realisierungswettbewerb zugrunde legen möchte, dann ist ein Abweichen von den Regelungen der RPW nur mit der Zustimmung der Architektenkammer […]