BGH, Beschluss vom 23.10.2024 – VII ZR 60/23 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen)
Eine Stützmauer, die die ihr zugedachte geländestützende Funktion nicht erfüllt und deren Errichtung gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt, ist mangelhaft.