Wasserversorger muss auf unzureichende Kellerabdichtung hinweisen! – so OLG Schleswig, Urteil vom 25.10.2025 – 10 U 32/25
Wasserversorgungsunternehmen haben bei der Verlegung der Hausanschlüsse auf die berechtigten Interessen der Anschlussnehmer Rücksicht zu nehmen. Dazu gehöre es – so das OLG Schleswig -, bei der Auswahl des Verfahrens zur Herstellung des Anschlusses diejenige Methode zu wählen, die bei vergleichbarem Aufwand möglichst wenig Einwirkung auf die Substanz des Gebäudes […]