Ab dem 1. Januar 2026 gelten in der EU neue Schwellenwerte für öffentliche Aufträge, die bis zum 31. Dezember 2027 Anwendung finden.

Diese Werte bestimmen, ab welcher Auftragssumme europaweite Vergabeverfahren durchzuführen sind.

Die Anpassung erfolgt alle zwei Jahre durch die Europäische Kommission, gemäß den Vorgaben des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA).

Die neuen Grenzwerte wurden am 22. Oktober 2025 in den Delegierten Verordnungen (EU) 2025/2150, 2025/2151, 2025/2152 und 2023/2497 veröffentlicht.

Für klassische öffentliche Aufträge (Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge) sowie Konzessionen gelten ab 2026 folgende Werte:

Bildschirmfoto-2025-10-27-um-14.47.54.pngDie Anpassung der Werte beruht auf einem festen mathematischen Verfahren, das Wechselkursschwankungen berücksichtigt. Dabei werden die von der WTO festgelegten Werte in Sonderziehungsrechten (SZR) auf Basis des durchschnittlichen Euro-Tageskurses der letzten 24 Monate umgerechnet. Durch diese Regelung sollen faire und einheitliche Wettbewerbsbedingungen im europäischen und internationalen Beschaffungswesen gewährleistet werden.