Subsidiaritätsklausel begründet kein Leistungsverweigerungsrecht! Oder doch? – OLG Köln, Urteil vom 15.12.2022 – 7 U 3/22; BGH, Beschluss vom 08.11.2023 – VII ZR 3/23 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen)
Eine sog. Subsidiaritätsklausel (hier: „Wird der Architekt wegen eines Schadens in Anspruch genommen, den auch ein Dritter zu vertreten hat, kann er vom Bauherrn verlangen, dass der Bauherr sich gemeinsam mit ihm außergerichtlich erst bei dem Dritten ernsthaft um die Durchsetzung seiner Mängelansprüche bemüht.“) begründet kein Leistungsverweigerungsrecht, wenn Planungsfehler vorliegen.
Ein Bauherr […]