Schlechtleistung oder nachträgliche Reduzierung des Leistungsumfangs? – Kammergericht, Urteil vom 09.09.2022 – 21 U 1015/20
BGH, Beschluss vom 15.01.2025 – VII ZR 181/22 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen)
1. Wer sich auf nachträgliche Änderung des in einem schriftlichen Vertrag niedergelegten Leistungssolls durch eine (mündliche) Abrede beruft, muss diese beweisen.
2. Einer Vertragsurkunde kommt grundsätzlich die Vermutung der Richtigkeit und Vollständigkeit zu.
Was war passiert?
Ein Besteller beauftragte im Jahre 2006 einen Unternehmer […]