Potsdam KranZum 29.07.2014 ist das Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr in Kraft getreten, um die Zahlungsdisziplin durch die Erhöhung des Verzugszinses von 8 auf 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz und die Einführung einer Kostenpauschale von 40 EUR zu verbessern. Für Handelsgeschäfte sind also

– 8 % über Basiszinssatz für Handelsgeschäfte mit Abschluss bis 28.07.2014 und

– 9 % über Basiszinssatz für Handelsgeschäfte mit Abschluss ab dem 29.07.2014

zu berechnen. Das ganze Gesetz finden Sie hier: Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr