Potsdam StudentenwohnheimDie Schwellenwerte für EU-weite Vergaben werden alle 2 Jahre von der europäischen Kommission angepasst. Im Ergebnis dessen werden zum neuen Jahr die EU-Schwellenwerte erneut leicht angehoben.

Nachdem die EU-Kommission im Dezember den entsprechenden Verordnungsentwurf zur Änderung der Schwellenwertrichtlinien 2004/17/EG, 2004/18/EG und 2004/18/EG verabschiedete, wurde dieser am 14.12.2013 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Danach gelten ab dem 01.01.2014 folgende neue Schwellenwerte für EU-weite Auftragsvergaben:

–  Liefer- und Dienstleistungsaufträge der oberen Bundesbehörden sowie vergleichbare Bundeseinrichtungen: 134.000,00 €, (alt: 130.000,00 €),

–  Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 207.000,00 € (alt: 200.000,00 €),

–  verteidigungs- und sicherheitsrelevante Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 414.00,00 € (alt: 400.000,00 €),

–  Bauaufträge: 5.186.000,00 € (alt: 5 Mio. €) und

–  Sektorenaufträge bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen: 414.000,00 € (alt: 400.000,00 €).

Bei Fragen zur Berechnung der für Ihr Beschaffungsvorhaben jeweils maßgeblichen Auftragswerte oder im Zusammenhang mit der Durchführung eines Vergabeverfahrens stehen Ihnen unsere spezialisierten Rechtsanwälte jederzeit gern zur Verfügung.