Wann ist die Kostenkontrolle durch den Architekten mangelhaft? – OLG Brandenburg, Urteil vom 17.04.2025 – 10 U 11/24
Die Kostenkontrolle durch den Architekten ist mangelhaft, wenn sie den aktuellen – gegenüber der Kostenberechnung veränderten – Planungsstand einschließlich etwaiger Nebenbestimmungen aus der Baugenehmigung unberücksichtigt lässt und keinen Zuschlag für Unvorhergesehenes vorsieht. Sie ist auch mangelhaft, wenn die Mengen unzutreffend ermittelt sind und die angesetzten Einheitspreise nicht den ortsüblichen Preisen entsprechen. Macht […]