Ein mit Erdarbeiten beauftragter Auftragnehmer ist verpflichtet, sich über die Tragfähigkeit eines Tiefgaragendaches zu informieren, bevor er auf diesem Hohlkörper einen Minibagger einsetzt und dort zusätzlich beträchtlichen Erdaushub aufschüttet. Das Verkehrsschild „Feuerwehrzufahrt freihalten“ trifft keine Aussage dazu, auf welche Belastung eine Zufahrt ausgelegt ist.