Mängelbeseitigungskosten ≥ 5% der Vergütung sind erheblich! – so jedenfalls OLG Celle, Urteil vom 28.02.2025 – 14 U 173/24
Ob ein (Bauausführungs-) Mangel erheblich ist (und z. B. Zur Abnahmeverweigerung berechtigt (vgl. § 12 Abs. 3 VOB/B und § 640 Abs. 2 BGB) richtet sich nach einer umfassenden Interessenabwägung. Hierbei sind insbesondere der für die Mangelbeseitigung erforderliche Aufwand zu berücksichtigen und bei einem nicht behebbaren Mangel die von ihm […]