Vertragsgestaltung durch einen Architekten ist verbotene Rechtsdienstleistung! – OLG München, Beschluss vom 08.12.2023 – 28 U 3311/23
1. Die Entwicklung von Vertragsentwürfen stellt eine Rechtsdienstleistung dar, die nicht als Nebenleistung zur Tätigkeit eines Architekten erlaubt ist.
2. Die in den HOAI-Leistungsbildern enthaltenen Grundleistungen umfassen nicht die Tätigkeit eines vertragsgestaltenden Juristen.
(Nichtzulassungsbeschwerde zurückgenommen)
Das OLG München hat „unerlaubte Rechtsberatung“ durch Architekten in den Fokus gerückt. Einmal mehr hat ein Gericht aufgezeigt, […]