Fertigstellungsmehraufwand umfasst auch Mängelbeseitigungskosten! – OLG Frankfurt, Urteil vom 26.03.2025 – 9 U 47/24
Der Besteller hat nach Kündigung (hier: wegen unberechtigter Leistungsverweigerung) Anspruch auf Erstattung der durch die Ersatzvornahme entstandenen Mehrkosten der Fertigstellung. Im Ergebnis ist er dabei so zu stellen, wie er gestanden hätte, wenn der ursprüngliche Unternehmer das Werk ordnungsgemäß hergestellt hätte. Hierzu umfasst dem OLG Frankfurt zufolge der Anspruch […]