GEG-Vorschriften gehören zur Soll-Beschaffenheit! – OLG Naumburg, Urteil vom 10.10.2024 – 2 U 69/23
Die Anforderungen aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften gehören auch ohne ausdrückliche vertragliche Erwähnung zu der Sollbeschaffenheit einer Werk- oder Bauleistung. Darauf weist das OLG Naumburg hin.