Bindung an Honorarvereinbarung und Schlussrechnung nur im Ausnahmefall! – OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.01.2021 – 8 U 109/14
Die Geltendmachung der Mindestsätze kann ausnahmsweise ausgeschlossen sein, wenn der Auftraggeber auf die Wirksamkeit der Vereinbarung vertraute und vertrauen durfte und er sich darauf in einer Weise einrichtete, dass ihm die Zahlung des Differenzbetrags zwischen dem vereinbarten Honorar und den Mindestsätzen nicht zugemutet werden kann.
Ein Architekt wurde mit schriftlichem […]