Allgemein anerkannte Regeln der Technik sind vom Sachverständigen zu klären
In dem Verfahren um einen Kostenvorschuss für die Beseitigung eines Mangels des Tiefgaragenbodens sowie die Feststellung der Ersatzpflicht für weitere hieraus entstehende Kosten und Schäden wies der BGH – Beschluss des VII. Zivilsenats vom 6.3.2019 – VII ZR 303/16 – daraufhin, dass die Feststellung, welches die allgemein anerkannten Regeln der […]




