Das EU-Vergaberecht nach dem Vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) gilt ausschließlich für die Vergabe von Aufträgen und Konzessionen, deren geschätzter Netto-Auftrags- bzw. Netto-Vertragswert den jeweils maßgeblichen EU-Schwellenwert erreicht oder überschreitet (§ 106 GWB). Die entsprechenden EU-Schwellenwerte sind in den EU-Vergaberichtlinien festgelegt. Sie werden ungefähr alle zwei Jahre von der EU-Kommission angepasst. Die EU-Schwellenwerte basieren auf den Schwellenwerten des Government Procurement Agreement (GPA). Diese werden in sogenannten „Sonderziehungsrechten“, einer vom IWF geschaffenen, künstlichen Währungseinheit, angegeben. Da sich deren Kurs zum Euro laufend verändert, werden die EU-Schwellenwerte im Turnus von zwei Jahren in Abhängigkeit von den Kursveränderungen an die Sonderziehungsrechte angepasst. Dies ist zuletzt zum Beginn des Jahres 2022 geschehen. Jetzt hat die EU-Kommission die EU-Schwellenwerte, die für Auftrags- bzw. Konzessionsvergaben maßgeblich sind, die ab dem 01.01.2024 eingeleitet werden, mittels Delegierter Verordnungen vom 15.11.2023 neu festgelegt.
Insoweit hat sie angepasst:
- die EU-Schwellenwerte aus der Richtlinie 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe (Vergaberichtlinie) mit der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2495;
- die EU-Schwellenwerte aus der Richtlinie 2014/25/EU über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (Sektorenrichtlinie) mit der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2496;
- die EU-Schwellenwerte aus der Richtlinie 2014/23/EU über die Konzessionsvergabe (Konzessionsrichtlinie) mit der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2497;
- die EU-Schwellenwerte aus der Richtlinie 2009/81/EG über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit (Richtlinie Verteidigung und Sicherheit) mit der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2510.
Damit gelten für die beiden anstehenden Jahre 2024 und 2025 nunmehr folgende EU-Schwellenwerte – jeweils netto:
Bauaufträge: 5.538.000 Euro
Bau- und Dienstleistungskonzessionen: 5.538.000 Euro
Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 221.000 Euro
Liefer- und Dienstleistungsaufträge (oberste und obere Bundesbehörden und vergleichbare Einrichtungen): 143.000 Euro
Liefer- und Dienstleistungsaufträge (Sektorenbereich/ Bereich Verteidigung und Sicherheit): 443.000 Euro