Sieht die Baubeschreibung vor, dass eine Erdgeschosswohnung barrierefrei geplant ist, dann liegt ein Mangel vor, wenn Türschwellen an einer – dem Gemeinschaftseigentum zuzuordnenden – Terrasse 8 cm hoch sind.
Sieht die Baubeschreibung vor, dass eine Erdgeschosswohnung barrierefrei geplant ist, dann liegt ein Mangel vor, wenn Türschwellen an einer – dem Gemeinschaftseigentum zuzuordnenden – Terrasse 8 cm hoch sind.