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VOB 2009 Teile A und B wahrscheinlich im Frühjahr 2010 in Kraft

Der Hauptausschuss Allgemeines des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses für Bauleistungen (DVA) hat am 18. Mai 2009 die Neufassung der VOB – Ausgaben 2009 – beschlossen.

Die neue VOB ist im Bundesanzeiger vom 15.Oktober 2009 (Nr. 155, Seite 3349) veröffentlicht worden. Damit ist sie aber noch nicht in Kraft getreten.

Die VOB/B – wie im Übrigen auch der Abschnitt 1 des Teils A der VOB – sollen gemeinsam erst mit der Vergabeverordnung (VgV), die den Abschnitt 2 des Teils A der VOB in Bezug nimmt, in Kraft treten. Hierfür ist die Zustimmung des Bundesrates erforderlich, sodass mit einem Inkrafttreten erst im Frühjahr 2010 zu rechnen ist.

Wir haben Ihnen die VOB/A+B in der zur Veröffentlichung im Bundesanzeiger weitergegebenen Fassung verlinkt. Wie dort auf Seite 5 bis 10 erläutert, gibt es vor allem redaktionelle Änderungen im Teil A, während zum Teil B nur eine Klarstellung in der Fußnote erfolgte, dass das Regelwerk nicht für Verbraucher bestimmt sei, nachdem der BGH insofern die sonst geltende Privilegierung der VOB abgelehnt hatte.