Steuerschuldnerschaft des Bauträgers
Ein Bauträger ist selbstverständlich nicht im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahren Steuerschuldner, muss also eine Rechnung mit Umsatzsteuerausweis erhalten und diese Umsatzsteuer dem Unternehmen auch bezahlen. Es gab aber Bauträger, die genau das Gegenteil dem Bauunternehmer vermittelten, sich also Rechnungen ohne […]





