Am 30.11.2018 wurde die neue DIN 276 „Kosten im Bauwesen“, Fassung 2018-12, veröffentlicht. Mit ihr wurden die bisherigen DIN 276-1:2008-12, DIN 276-4:2009-08 und DIN 277-3:2005-04 zusammengefasst.

Neben redaktionellen Änderungen weist die neue DIN 276 insbesondere

  • Änderungen und Ergänzungen im Bereich der Grundsätze der Kostenplanung auf.
  • Hervorzuheben sind auch die Modifikationen in den Kostengruppen 300 und 400 (einheitliche Kostengliederung für Hochbauten, Ingenieurbauten und Infrastrukturanlagen)
  • sowie in der Kostengruppe 500 (Erstreckung auf Außenanlagen von Bauwerken sowie auf Freiflächen, die selbständig und unabhängig von Bauwerken sind).

Auswirkungen auf die preisrechtlichen Regelungen der HOAI hat die neue DIN 276 bis auf Weiteres nicht, da nach § 4 Abs. 1 HOAI die DIN 276-1 in der Fassung von 2008-12 für die Ermittlung der anrechenbaren Kosten weiterhin anzuwenden ist. Im Ergebnis würde die DIN 276-1:2008-12 im Vergleich zur DIN 276:2018-12 aber auch nicht zu anderen anrechenbaren Kosten führen.

Spätestens bzw. sobald die neue DIN 276 allerdings als Regeln der Technik anerkannt ist, dürfte deren Inhalt bei der Kostenermittlung im Rahmen der Kostenkontrolle beachtlich sein.

Mit Abschnitt 4 wurden die Grundsätze der Kostenplanung zugunsten einer sicheren und einheitlichen Anwendung geändert und ergänzt.

  • Durch Kostenvorgaben sollten festgelegte Kosten eingehalten und dabei möglichst hohe quantitative und qualitative Planungsinhalte erreicht werden („Maximalprinzip“).
  • Mit Planungsvorgaben sollten festgelegte Quantitäten und Qualitäten bei möglichst geringen Kosten eingehalten werden („Minimalprinzip“).

Die Stufen der Kostenermittlung wurden im Hinblick auf eine kontinuierliche Kostenplanung erweitert und redaktionell überarbeitet.

  • Bei der Kostenschätzung müssen nun die Gesamtkosten nach Kostengruppen in der zweiten Ebene der Kostengliederung ermittelt werden,
  • bei der Kostenberechnung in der dritten Ebene.
  • Neu eingeführt wurde der Kostenvoranschlag, der dem bisherigen Kostenanschlag entspricht, diesem jedoch vorausgeht und den Entscheidungen über die Vergaben und die Ausführung dient (also nicht mehr bloß Grundlage der Entscheidung über die Planung der Ausführung und die Vorbereitung der Vergaben ist).

Klargestellt wird, dass Kostenrahmen, Kostenschätzung, Kostenberechnung und Kostenfeststellung im Projektablauf bezogen auf den jeweiligen Planungsschritt einmalig und zu einem bestimmten Zeitpunkt durchgeführt werden.

Der Kostenvoranschlag kann wahlweise einmalig oder im Projektablauf wiederholt und in mehreren Schritten erfolgen.

Der Kostenanschlag wird dagegen immer im Projektablauf wiederholt und in mehreren Schritten durchgeführt.

In der Kostengliederung wurde die Beschreibung geändert bzw. ergänzt und in der ersten Ebene wurde sie um die nun

  • eigenständige Kostengruppe 800 Finanzierung – bisher 760 Finanzierungskosten – auf nun acht Kostengruppen erweitert.

In der Tabelle 1 mit der Auflistung der Kostengruppen sind jetzt die Anmerkungen wesentlich ergänzt und präzisiert.

Die Kostengruppen 300 und 400 wurden so überarbeitet, dass eine einheitliche Kostengliederung für Hochbauten, Ingenieurbauten und lnfrastrukturanlagen vorliegt.

Die Kostengruppe 500 wurde neu gefasst, sodass sie sich nun auf Außenanlagen von Bauwerken sowie auf von diesen selbstständige und unabhängige Freiflächen erstreckt.

Die ausführungsorientierte Gliederung der Kosten ist nach wie vor normkonform. ABER:

  • In geeigneten Fällen und bei den dafür geeigneten Kostengruppen (z. B. KG 300 Bauwerk – Baukonstruktionen und KG 400 Bauwerk – Technische Anlagen), können die Kosten nach ausführungs- oder gewerkeorientierten Strukturen unterteilt werden.
  • Hierfür können Gliederungen verwendet werden, z. B. in Leistungsbereiche entsprechend dem Standardleistungsbuch (STLB-Bau) oder in Gewerke (ATV) nach VOB/C.
  • Für eine dritte Ebene der Kostengliederung ist eine weitere Unterteilung erforderlich, damit die Leistungen hinsichtlich Inhalt, Eigenschaften und Menge beschrieben und erfasst werden können.

Diese und weitere Informationen finden Sie unter www.beuth.de.