Neue EU-Schwellenwerte für 2018-2019
Alle zwei Jahre passt die EU-Kommission die Höhe der Schwellenwerte für die Anwendung des EU-Vergaberechts an die Wechselkursentwicklung an.
Mit der am 18.12.2017 veröffentlichten Durchführungsverordnungen gelten nun seit dem 1.1.2018 folgende neuen Werte:
– für Bauaufträge: 5.548.000 € (bisher 5.225.000 €)
– für Liefer- und Dienstleistungsaufträge
- Oberer und Oberster Bundesbehörden: 144.000 € (bisher […]





