Der Bundestag hat der geplanten Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI- zugestimmt. Dem Bundesrat war laut Kanzlerin Angela Merkel der Verordnungsentwurf bereits „als besonders eilbedürftig zugeleitet worden“. Sobald „Grünes Licht“ kommt, kann die Regierung das Gesetz neu fassen.

Das Parlament hat am 16.09.2020 per Kabinettsbeschluss den Weg für die neue HOAI frei gemacht, damit das Gesetz wie geplant am 01.01.2021 in Kraft treten kann. Jetzt geht das Gesetz zurück an die Regierung, die es offiziell neu fassen wird. Zuständig ist das Bundeswirtschaftsministerium.

Nachdem der Europäische Gerichtshof die Regelung von Mindest- und Höchsthonorar in der HOAI als unionsrechtswidrig erkannt hat, was in Deutschland Streit über die rechtlichen Konsequenzen auslöste, ohne dass der BGH den Streit bisher auflöste, musste die Bundesregierung die HOAI anpassen.

Für Honorare für Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren soll es in der Neufassung künftig keine verbindlichen Mindest- oder Höchsthonorarsätze mehr geben. Die Honorarhöhe wird „in allen Fällen frei vereinbar“ sein, heißt es in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Novellierung der Honorarordnung für Ingenieure und Architekten (HOAI), den das Parlament am 16.09.2020 gebilligt hat. Die Regelungen für die Kalkulation der Honorare sollen erhalten bleiben. Das demgemäß ermittelte Honorar darf jedoch abgeändert werden, etwa durch Zu- oder Abschläge. Die künftige HOAI soll eine Orientierung für die Honorarhöhe im Einzelfall bieten. Darüber hinaus soll es künftig für eine wirksame Honorarvereinbarung nicht mehr erforderlich sein, dass diese bereits bei Auftragserteilung vorliegt.