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  • Konjunkturprogramm II – Beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergaben ab sofort zulässig

Konjunkturprogramm II – Beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergaben ab sofort zulässig

Ende Januar hat das Bundeskabinett zur Beschleunigung von Investitionen beschlossen, die Vergabeverfahren des Bundes zu vereinfachen. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Regelungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) und des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), die ab sofort, zeitlich befristet bis zum 31. Dezember 2010 gelten. Länder und Kommunen sind gebeten, entsprechende Regelungen zeitnah zu erlassen!

  1. Danach gilt für Bauvergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte im Hochbau (Anlage 1), Straßenbau (Anlage 2) und Wasserstraßenbau (Anlage 3) Folgendes:
    1. Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert von bis zu 1,0 Mio. € (netto) können ohne Begründung unter Hinweis auf § 3 Nr. 3 Abs. 1 lit. c) VOB/A (besondere Dringlichkeit) im Rahmen Beschränkter Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden.
      Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert bis zu 100.000,- € (netto) können gemäß § 3 Nr. 4 lit. d) VOB/A (besondere Dringlichkeit) im Rahmen einer freihändigen Vergabe vergeben werden.
    2. Bei Beschränkten Ausschreibungen ab einem Auftragswert von 150.000,- € (netto) und Freihändigen Vergaben ab einem Auftragswert von 50.000,- € (netto) ist nach Zuschlagserteilung über die Vergabe auf der Internetplattform www.bund.de und gegebenenfalls im Beschafferprofil zu informieren.
    3. Vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe ist die Eignung der Bieter zu prüfen. Dabei soll ausdrücklich auf präqualifizierte Unternehmen zurückgegriffen werden.
    4. Bei Vergaben ab den EU-Schwellenwerten (5.150.000,- € netto) wird auf die vom Europäischen Rat am 12. Dezember 2008 empfohlene Anwendung der beschleunigten Verfahren (Art. 31 Nr. 1 c) der Vergabekoordinierungsrichtlinie) aus dem Jahre 2004 verwiesen. Dies bedeutet allerdings nicht, dass nunmehr sämtliche EU-Vergaben im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Vergabebekanntmachung mit dem Hinweis auf besondere Dringlichkeit erfolgen können. Vielmehr, dies stellt auch das Schreiben des BMVBS (Anlage 1) klar, geht es um die Verkürzung der Bewerbungs- und Angebotsfrist nach § 18 a VOB/A. Um auch bei „Offenen Verfahren“ eine Beschleunigung zu ermöglichen, wird ausdrücklich auf die Möglichkeit der Vorinformation – möglichst zu Jahresbeginn für die nächsten 12 Monate – hingewiesen. In diesen Fällen ist eine Abkürzung der Angebotsfrist von 52 auf 36 Kalendertage, in Fällen der Dringlichkeit auf 22 Kalendertage zulässig.
  2. Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (vgl. Anlage 4) gelten folgende Regelungen:
    1. Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Freihändige Vergaben sind zulässig bei Aufträgen mit einem geschätzten Auftragswert von bis zu 100.000,- € (netto). Auch hier wird auf den Ausnahmetatbestand der besonderen Dringlichkeit gemäß § 3 Nr. 3 lit. d) bzw. Nr. 4 lit. f) VOL/A ausdrücklich verwiesen.
    2. Bei Aufträgen mit einem geschätzten Auftragswert ab 25.000,- € (netto) erfolgt eine Veröf-fentlichung der Vergabe auf dem Internetportal des Bundes www.bund.de nach Auftragserteilung.
    3. Im Rahmen der durchzuführenden Eignungsprüfung sollen regelmäßig Eigenerklärungen ausreichen.
    4. Bei Verfahren oberhalb der Schwellenwerte gilt das unter 1. d); hier freilich in Bezug auf die Regelung des § 18 a VOL/A.

Festzuhalten bleibt, dass diese zeitlich befristeten Ausnahmeregelungen zunächst nur für Vergaben des Bundes gelten. Soweit ersichtlich, haben Länder und Kommunen bislang noch keine entsprechenden Regelungen erlassen. Allerdings gehen wir davon aus, dass dieses umgehend erfolgen wird. Die Maßnahmen führen zu einer erheblichen Entlastung der Bauverwaltung bei der Vergabe von Aufträgen innerhalb der genannten Wertgrenzen. Freilich kommt es jetzt auch auf eine Unter-Schwellenwertberechnung an, die in den Vergabeakten zu dokumentieren ist.

Bei Fragen zur Umsetzung stehen wir Ihnen wie gewohnt gerne zur Verfügung.