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- HOAI 2009
Die sechste Novelle der HOAI ist beschlossen – die „Neue HOAI 2009“ tritt im Sommer 2009 in Kraft.
Das sind die wesentlichen Neuerungen / Änderungen der HOAI 2009:
- Die HOAI-Tafelwerte werden um 10 Prozent erhöht.
- Mit dem Baukostenberechnungsmodell (Basis: Entwurfsplanung) werden die Honoare von den tatsächlichen Baukosten abgekoppelt. Außerdem kann die Honorargrundlage auch durch eine so genannte „Baukostenvereinbarung“ festgelegt werden.
- Kostenermittlung nach DIN 276: bei der Ermittlung der anrechenbaren Kosten wird die DIN 276 in der Fassung vom Dezember 2008 zugrunde gelegt.
- Die verbindlichen Stundensätze für Zeithonorare entfallen; Honorare für Zeitleistungen werden frei vereinbar.
- Staatliche Preisvorgaben soll es künftig nur noch für „Planungsleistungen“ geben. Die Honorare für „Beratungs- und Gutachterleistungen“ (bisher: Teil X bis XIII HOAI, Bauphysik, Schallschutz, Raumakustik …) werden frei vereinbar .
- Die verbindlichen Stundensätze für Zeithonorare sollen entfallen.
- Ein Bonus-Malus-System soll Anreize zum kostengünstigen und qualitätsbewussten Planen und Bauen schaffen.
- Für Leistungen im Bestand kann ein Umbauzuschlag bis zu 80% vereinbart werden.
- Konzeption als „Inländer-HOAI„: Begrenzung des Anwendungsbereichs auf Leistungen von Planungsbüros mit Sitz im Inland soll die HOAI europafest machen.
Das bleibt:
- Die bisherigen HOAI-Leistungsphasen (1-9, 1-6, 1-5) bleiben erhalten.
- Beibehaltung der derzeitigen Honorartafel-Endwerte.
Regelungen zur Fälligkeit der Schlusszahlung und zum Anspruch auf Abschlagszahlungen (ohne besondere Vereinbarung) bleiben erhalten.