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  • HOAI 2009

Die sechste Novelle der HOAI ist beschlossen – die „Neue HOAI 2009“ tritt im Sommer 2009  in Kraft.

Das sind die wesentlichen Neuerungen / Änderungen der HOAI 2009:

  • Die HOAI-Tafelwerte werden um 10 Prozent erhöht.
  • Mit dem Baukostenberechnungsmodell (Basis: Entwurfsplanung) werden die Honoare von den tatsächlichen Baukosten abgekoppelt. Außerdem kann die Honorargrundlage auch durch eine so genannte „Baukostenvereinbarung“ festgelegt werden.
  • Kostenermittlung nach DIN 276: bei der Ermittlung der anrechenbaren Kosten wird die DIN 276 in der Fassung vom Dezember 2008 zugrunde gelegt.
  • Die verbindlichen Stundensätze für Zeithonorare entfallen; Honorare für Zeitleistungen werden frei vereinbar.
  • Staatliche Preisvorgaben soll es künftig nur noch für „Planungsleistungen“ geben. Die Honorare für „Beratungs- und Gutachterleistungen“ (bisher: Teil X bis XIII HOAI, Bauphysik, Schallschutz, Raumakustik …) werden frei vereinbar .
  • Die verbindlichen Stundensätze für Zeithonorare sollen entfallen.
  • Ein Bonus-Malus-System soll Anreize zum kostengünstigen und qualitätsbewussten Planen und Bauen schaffen.
  • Für Leistungen im Bestand kann ein Umbauzuschlag bis zu 80% vereinbart werden.
  • Konzeption als „Inländer-HOAI„: Begrenzung des Anwendungsbereichs auf Leistungen von Planungsbüros mit Sitz im Inland soll die HOAI europafest machen.

Das bleibt:

  • Die bisherigen HOAI-Leistungsphasen (1-9, 1-6, 1-5) bleiben erhalten.
  • Beibehaltung der derzeitigen Honorartafel-Endwerte.

Regelungen zur Fälligkeit der Schlusszahlung und zum Anspruch auf Abschlagszahlungen (ohne besondere Vereinbarung) bleiben erhalten.