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- Achtung! – Geänderte Schwellenwerte ab Januar 2010!
Achtung! – Geänderte Schwellenwerte ab Januar 2010
Ab dem 01. Januar 2010 gelten in der gesamten Europäischen Union neue – niedrigere -Schwellenwerte!
Mit Verordnung vom 30. November 2009 (EG Nr. 1177/2009) hat die EU-Kommission mit Wirkung zum 01. Januar 2010 die Schwellenwerte angepasst.
Die neuen Schwellenwerte betragen:
- für Vergaben von Bauaufträgen: 4.845.000,- € (bisher 5.150.000,- €)
- für Vergaben von sonstigen Liefer- und Dienstleistungsaufträgen: 193.000,- € bisher 206.000,- €)
- für Dienstleistungen nach § 2 Nr. 2 VgV: 125.000,- € (bisher 133.000,- €).
Für Sektorenauftraggeber gelten:
- für Vergaben von Bauaufträgen: 4.845.000,- € (bisher 5.150.000,- €)
- für Vergaben von sonstigen Liefer- und Dienstleistungsaufträgen: 387.000,- € (bisher 412.000,- €).
Im amtlichen Text der VgV sind zum derzeitigen Zeitpunkt die bis zum 31. Dezember 2007 geltenden Schwellenwerte genannt. Die Herabsetzung der Schwellenwerte durch die Verordnung 1177/2009 wurde in der VgV nicht nachvollzogen.
Da die Verordnung unmittelbare Rechtswirkung entfaltet, bitten wir Sie, unbedingt darauf zu achten, dass bei Vergaben ab dem 01. Januar 2010 die neuen Schwellenwerte abweichend vom Wortlaut der VgV zwingend zu berücksichtigen sind.
Die Verordnung (EG) Nr. 1177/2009 vom 30. November 2009 ist zu Ihrer Information hier hinterlegt.