{"id":6740,"date":"2024-11-23T20:03:40","date_gmt":"2024-11-23T18:03:40","guid":{"rendered":"https:\/\/www.md-ra.de\/?p=6740"},"modified":"2024-11-23T20:03:40","modified_gmt":"2024-11-23T18:03:40","slug":"keine-bedenken-mitgeteilt-haftung-auch-fuer-planungsfehler-olg-brandenburg-urteil-vom-10-10-2024-10-u-80-23","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.md-ra.de\/?p=6740","title":{"rendered":"Keine Bedenken mitgeteilt: Haftung (auch) f\u00fcr Planungsfehler! &#8211; OLG Brandenburg, Urteil vom 10.10.2024 &#8211; 10 U 80\/23"},"content":{"rendered":"<p>1. Ein Gef\u00e4lle von 0,9 % unterschreitet die ma\u00dfgebenden Vorschriften f\u00fcr genutzte Terrassen und begr\u00fcndet daher einen Mangel wegen Abweichung von den allgemein anerkannten Regeln der Technik.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p>2. Es steht den Parteien frei, im Einzelfall von einer anerkannten Regel der Technik abzuweichen. An eine solche Beschaffenheitsvereinbarung &#8222;nach unten&#8220; sind wegen des damit einhergehenden Verzichts auf eine \u00fcbliche Beschaffenheit strenge Anforderungen zu stellen. Sie kann nur angenommen werden, wenn der Besteller das damit einher gehende Risiko kannte. Der Besteller ist, selbst wenn er sachkundig sein sollte, umfassend \u00fcber die Risiken und denkbaren Folgen der Bauausf\u00fchrung aufzukl\u00e4ren.<\/p>\n<p>3. Im Werkvertragsrecht wird auch ein funktionstaugliches und zweckentsprechendes Werk im Sinne einer Erfolgshaftung geschuldet. Fehlt dem Werk die Funktionstauglichkeit, so ist es auch dann nicht mangelfrei, wenn es ansonsten der Leistungsbeschreibung und der vereinbarten Ausf\u00fchrungsart gen\u00fcgt.<\/p>\n<p>4. Ein Mangel liegt selbst dann vor, wenn die Ursache der fehlenden Funktionstauglichkeit auf der vom Besteller erstellten Planung beruht. Allerdings kann sich der Unternehmer von seiner Haftung befreien, wenn die Ursache der fehlenden Funktionstauglichkeit nicht in seiner Sph\u00e4re liegt. Dies ist dann der Fall, (1) wenn der Unternehmer seinen Pr\u00fcfungs- und Hinweispflichten nachgekommen ist, (2) wenn keine Hinweispflicht besteht, weil er die Ungeeignetheit der Planung bei der gebotenen Pr\u00fcfung mit dem von ihm erwartenden Fachwissen nicht erkennen kann oder (3) wenn im Einzelfall feststeht, dass der unterlassene Hinweis sich nicht ausgewirkt hat.<\/p>\n<p>5. Unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig sind die Kosten f\u00fcr die Beseitigung eines Werkmangels nur dann, wenn der damit in Richtung auf die Beseitigung des Mangels erzielte Erfolg oder Teilerfolg bei Abw\u00e4gung aller Umst\u00e4nde des Einzelfalles in keinem vern\u00fcnftigen Verh\u00e4ltnis zur H\u00f6he des daf\u00fcr gemachten Geldaufwandes steht.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p>6. Dem Besteller obliegt es grunds\u00e4tzlich, dem Unternehmer zuverl\u00e4ssige Pl\u00e4ne und Unterlagen zur Verf\u00fcgung zu stellen. Bedient er sich f\u00fcr die ihm obliegenden Planungsaufgaben eines Architekten, ist dieser sein Erf\u00fcllungsgehilfe im Verh\u00e4ltnis zum Bauunternehmer, so dass der Besteller f\u00fcr das Verschulden des Architekten einstehen muss. Dies gilt jedoch nicht f\u00fcr ein etwaiges \u00dcberwachungsverschulden des Architekten.<\/p>\n<p>7. Die vollst\u00e4ndige Ausf\u00fchrungsplanung beinhaltet die zeichnerische Darstellung des Objekts mit allen f\u00fcr die Ausf\u00fchrung notwendigen Einzelangaben, so dass auf Grundlage der ausf\u00fchrungsreifen Ausf\u00fchrungsplanung zun\u00e4chst Leistungspositionen beschrieben sowie Mengen und Massen ermittelt werden k\u00f6nnen und schlie\u00dflich auch die Bauausf\u00fchrung durch einen Unternehmer erm\u00f6glicht wird.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1. 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