{"id":6689,"date":"2024-10-02T16:37:52","date_gmt":"2024-10-02T14:37:52","guid":{"rendered":"https:\/\/www.md-ra.de\/?p=6689"},"modified":"2024-10-02T16:37:52","modified_gmt":"2024-10-02T14:37:52","slug":"gebaeudeabbruch-nachbar-kann-massnahmen-zur-sicherung-seines-gebaeudes-verlangen-olg-naumburg-urteil-vom-29-01-2024-12-u-75-23","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.md-ra.de\/?p=6689","title":{"rendered":"Geb\u00e4udeabbruch: Nachbar kann Ma\u00dfnahmen zur Sicherung seines Geb\u00e4udes verlangen! &#8211; OLG Naumburg, Urteil vom 29.01.2024 &#8211; 12 U 75\/23"},"content":{"rendered":"<p><b>1. Bebauungsvorschriften, die nachbarsch\u00fctzenden Charakter besitzen, stellen gleichzeitig Schutzgesetze i.S.v. \u00a7\u00a0823\u00a0Abs. 2 BGB dar.<br \/>\n2. Die Vorschrift des \u00a7\u00a012\u00a0Abs. 1 Satz 2 BauO-SA zur Standsicherheit hat nachbarsch\u00fctzende Wirkung.<br \/>\n3. Sie gilt nicht nur f\u00fcr die Errichtung, sondern auch f\u00fcr den Abriss einer baulichen Anlage.<\/b><\/p>\n<p>Der Beklagte brach auf seinem Grundst\u00fcck ein Geb\u00e4ude nahe der Grundst\u00fccksgrenze ab. Sein Nachbar &#8211; der sp\u00e4tere Kl\u00e4ger &#8211; behauptet, dass durch den Abriss die Stabilit\u00e4t der angrenzenden B\u00f6schung und damit auch die Standfestigkeit seines Geb\u00e4udes gef\u00e4hrdet sei. Zum Beleg \u00fcbergab er eine entsprechende gutachterliche Stellungnahme. Bereits die vom Beklagten selbst beauftragten Fachleute h\u00e4tten &#8211; so die Mitteilung des Nachbarn &#8211; dringend Ma\u00dfnahmen zum Schutz der Standsicherheit der B\u00f6schung und weitere Pr\u00fcfungen angeraten. Der Nachbar meinte, dass bei dem Abriss Ma\u00dfnahmen zum Schutz seines Geb\u00e4udes h\u00e4tten erfolgen m\u00fcssen. Das sei aber nicht passiert. Nun seien Sch\u00e4den in Form von Rissen entstanden und die Standsicherheit sei gef\u00e4hrdet. Der Nachbar fordert daher Sicherungsma\u00dfnahmen f\u00fcr sein Grundst\u00fcck. Nachdem keine entsprechenden Ma\u00dfnahmen eingeleitet wurde, erhob er Klage. Seine Klage wurde in erster Instanz abgewiesen, weshalb das OLG \u00fcber die Berufung des Kl\u00e4gers zu entscheiden hatte.<\/p>\n<p>Mit Erfolg &#8211; f\u00fcr den Nachbarn!<\/p>\n<p>Das OLG Naumburg gab dem Nachbarn Recht! Ein Anspruch des Nachbarn auf Vornahme notwendiger Sicherungsma\u00dfnahmen zur dauerhaften Gew\u00e4hrleistung der Standsicherheit seines Geb\u00e4udes folgte aus \u00a7\u00a01004\u00a0BGB analog i. V. m. \u00a7\u00a0823\u00a0Abs. 2 BGB i. V. m. \u00a7\u00a012\u00a0Abs. 1 Satz 2 BauO-SA. Die Bauordnung regele zun\u00e4chst, dass jede Anlage f\u00fcr sich allein standsicher sein muss. Das gelte sowohl bei der Errichtung eines Geb\u00e4udes, als auch bei dessen Abbruch Aber auch die Standsicherheit von Geb\u00e4uden der Nachbarn und die Tragf\u00e4higkeit des Baugrunds von Nachbargrundst\u00fccken d\u00fcrften nicht gef\u00e4hrdet werden &#8211; so das OLG.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0 <\/span>Die bauordnungsrechtliche Regelung habe nachbarsch\u00fctzenden Charakter und stellt ein sogenanntes Schutzgesetz im Sinne des \u00a7 823 Abs. 2 BGB dar. Bei einem Versto\u00df habe der Nachbar Anspr\u00fcche gegen den schadensverursachenden Bauherrn. Das Landgericht st\u00fctzte seine Entscheidung allein auf mehrere vorprozessual eingeholte Parteigutachten. Aus diesen Gutachten schlussfolgerte das Landgericht &#8211; ohne \u00fcber eigene sachverst\u00e4ndige Expertise zu verf\u00fcgen -, dass der Beklagte keine Sicherungsma\u00dfnahmen h\u00e4tte veranlassen m\u00fcssen. Allerdings war genau diese Frage zwischen den Parteien streitig. Es h\u00e4tte &#8211; so das OLG &#8211; einer Beweisaufnahme durch Einholung eines gerichtlichen Sachverst\u00e4ndigengutachtens bedurft. Indem das Landgericht dies unterlie\u00df und die strittige Frage selbst beurteilte, habe es gegen den gesetzlichen Anspruch auf rechtliches Geh\u00f6r versto\u00dfen. Die Beweisaufnahme muss nun durch das Landgericht nachgeholt werden. Die Zur\u00fcckerweisung an das Landgericht f\u00fchrte zwar zu einer Verteuerung und Verz\u00f6gerung des Rechtstreits &#8211; so das OLG &#8211; sei aber sachdienlich, da den Parteien andernfalls eine Tatsacheninstanz genommen werde.<\/p>\n<p>Die Entscheidung des OLG Naumburg zeigt, dass Bauherren regelm\u00e4\u00dfig R\u00fccksicht auf die Rechte und Rechtsg\u00fcter der Nachbarn zu nehmen haben. Wird gegen Vorschriften des \u00f6ffentlichen Baurechts versto\u00dfen riskiert der Bauherr einen beh\u00f6rdlich angeordneten Baustopp und zus\u00e4tzlich mitunter auch betr\u00e4chtliche Forderungen des Nachbarn. Zur Vermeidung von Sch\u00e4den am Eigentum des Nachbarn und von Personensch\u00e4den, ist Bauherren, zu raten, bereits fr\u00fchzeitig Fachleute hinzuzuziehen. Dies gilt in Bezug auf die Nachbarn jedenfalls dann, wenn in Grenzn\u00e4he gebaut wird. Bestenfalls werden noch vor Baubeginn nachbarrechtliche Vereinbarungen geschlossen, welche klare Regelungen und im beiderseitigen Interesse auch eine Beweissicherung vorsehen.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1. Bebauungsvorschriften, die nachbarsch\u00fctzenden Charakter besitzen, stellen gleichzeitig Schutzgesetze i.S.v. \u00a7\u00a0823\u00a0Abs. 2 BGB dar. 2. Die Vorschrift des \u00a7\u00a012\u00a0Abs. 1 Satz 2 BauO-SA zur Standsicherheit hat nachbarsch\u00fctzende Wirkung. 3. Sie gilt nicht nur f\u00fcr die Errichtung, sondern auch f\u00fcr den Abriss einer baulichen Anlage. Der Beklagte brach auf seinem Grundst\u00fcck [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":4,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[],"class_list":["post-6689","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-rechtsreport"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.md-ra.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/6689","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.md-ra.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.md-ra.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.md-ra.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/4"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.md-ra.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=6689"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/www.md-ra.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/6689\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":6690,"href":"https:\/\/www.md-ra.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/6689\/revisions\/6690"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.md-ra.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=6689"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.md-ra.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=6689"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.md-ra.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=6689"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}