{"id":6539,"date":"2024-02-23T18:21:32","date_gmt":"2024-02-23T16:21:32","guid":{"rendered":"https:\/\/www.md-ra.de\/?p=6539"},"modified":"2024-02-26T19:42:46","modified_gmt":"2024-02-26T17:42:46","slug":"ufmassprobleme-sind-auftragnehmerprobleme-kammergericht-urteil-vom-24-09-2021-7-u-35-15","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.md-ra.de\/?p=6539","title":{"rendered":"Aufma\u00dfprobleme sind Auftragnehmerprobleme! &#8211; Kammergericht, Urteil vom 24.09.2021 &#8211; 7 U 35\/15"},"content":{"rendered":"<p><b>1. Um die tats\u00e4chliche Bauleistung zu ermitteln, bedarf es in der Regel des Aufma\u00dfes. Das Aufma\u00df ist grunds\u00e4tzlich vor Ort und nicht nur auf der Basis von Pl\u00e4nen zu nehmen.<br \/>\n2. Scheitert das vereinbarte gemeinsame Aufma\u00df, f\u00fchrt das nicht zu einer Umkehr der Beweislast zu Gunsten des Auftragnehmers hinsichtlich der von diesem festgestellten Leistungsangaben, sondern diese verbleibt beim Auftragnehmer.<br \/>\n3. Eine Beweislastumkehr ist nur anzunehmen, wenn der Auftraggeber zu einem gemeinsamen Aufma\u00df aufgefordert wird, dieser aber die Teilnahme grundlos verweigert und ein neues Aufma\u00df nicht mehr m\u00f6glich ist.<\/b><\/p>\n<p>Ein Auftragnehmer verlangte vom Auftraggeber Zahlung von Restwerklohn aus einem vorzeitig durch K\u00fcndigung beendeten VOB\/B-Bauvertrag. Ein gemeinsames Aufma\u00df kam nicht zustande. Der Auftraggeber bestritt, dass das &#8211; einseitig genommene &#8211; Aufma\u00df des Auftragnehmers zutrifft.<\/p>\n<p>Mit Erfolg!<\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich liege &#8211; so das Kammergericht &#8211; die Darlegungs- und Beweislast f\u00fcr die Erbringung der abgerechneten Leistungen beim Auftragnehmer. F\u00fcr die Ermittlung der Leistung bedarf es regelm\u00e4\u00dfig eines Aufma\u00dfes. Eine Beweislastumkehr zu Lasten des Auftraggebers tritt nur ein, wenn der Auftraggeber die Teilnahme am Aufma\u00dftermin grundlos verweigerte und ein neues Aufma\u00df nicht mehr m\u00f6glich ist. Im vorliegenden Fall verweigerte der Auftraggeber das Aufma\u00df aber nicht grundlos, weil der Auftragnehmer seine Rotstricheintragungen nicht rechtzeitig zum Aufma\u00dftermin \u00fcbermittelte.<\/p>\n<p>Die Entscheidung des Kammergerichts steht im Einklang mit der seit langem herrschenden Ansicht. Auch nach vollst\u00e4ndiger oder &#8211; wie vorliegend &#8211; einer vorzeitigen Beendigung des Vertrags durch K\u00fcndigung verpflichtet die VOB\/B die Parteien zur gesteigerten Kooperation, um sp\u00e4ter aufw\u00e4ndige Streitigkeiten zu vermeiden. So regelt z. B. \u00a7 14 Abs. 2 Satz 1 VOB\/B (&#8222;<em><span class=\"n\">Die<\/span> f\u00fcr die Abrechnung notwendigen Feststellungen sind dem Fortgang der Leistung entsprechend m\u00f6glichst gemeinsam vorzunehmen.<\/em>&#8222;), dass ein Aufma\u00df &#8222;m\u00f6glichst gemeinsam&#8220; vorzunehmen sei. Auf Seiten des Auftragnehmers entspricht dies dem Interesse, den Umfang der erbrachten Leistungen festzustellen und abrechnen zu k\u00f6nnen. Auf Seiten des Auftraggebers erlaubt die Dokumentation des erreichten Bautenstands gerade im Fall der vorzeitigen Beendigung des Vertrags eine planbarere Fortf\u00fchrung des Bauvorhabens. Im Einzelfall kann das gemeinsame Aufma\u00df die Wirkung eines deklaratorischen Anerkenntnisses haben (vgl. Kniffka\/Koeble, Kompendium des Baurechts, 5. Aufl., Teil 4 Rz. 571 m.w.N.). Scheitert das gemeinsame Aufma\u00df, weil der Auftraggeber dem Aufma\u00dftermin unberechtigt fernbleibt, hat dies noch keine prozessualen Konsequenzen. Anders verh\u00e4lt es sich allerdings, wenn nach unberechtigtem Fernbleiben des Auftraggebers ein neues Aufma\u00df nicht mehr m\u00f6glich ist, etwa weil das Werk durch einen Drittunternehmer fertig gestellt worden oder durch nachfolgende Arbeiten verdeckt ist. Dann liegt die Beweislast f\u00fcr die Richtigkeit der Mengen und Massen bzw. die Unrichtigkeit der vom Auftragnehmer angesetzten Mengen und Massen beim Auftraggeber (vgl. BGH, IBR 2003, 347).<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1. Um die tats\u00e4chliche Bauleistung zu ermitteln, bedarf es in der Regel des Aufma\u00dfes. Das Aufma\u00df ist grunds\u00e4tzlich vor Ort und nicht nur auf der Basis von Pl\u00e4nen zu nehmen. 2. Scheitert das vereinbarte gemeinsame Aufma\u00df, f\u00fchrt das nicht zu einer Umkehr der Beweislast zu Gunsten des Auftragnehmers hinsichtlich der [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":4,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[],"class_list":["post-6539","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-rechtsreport"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.md-ra.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/6539","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.md-ra.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.md-ra.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.md-ra.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/4"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.md-ra.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=6539"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.md-ra.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/6539\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.md-ra.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=6539"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.md-ra.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=6539"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.md-ra.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=6539"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}