{"id":6376,"date":"2023-06-25T16:33:44","date_gmt":"2023-06-25T14:33:44","guid":{"rendered":"https:\/\/www.md-ra.de\/?p=6376"},"modified":"2023-06-25T16:36:29","modified_gmt":"2023-06-25T14:36:29","slug":"andere-mangelursache-moeglich-gericht-muss-angebotenen-beweis-erheben-bgh-beschluss-vom-29-03-2023-vii-zr-7-22","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.md-ra.de\/?p=6376","title":{"rendered":"Andere Mangelursache m\u00f6glich: Gericht muss angebotenen Beweis erheben! &#8211; BGH, Beschluss vom 29.03.2023 &#8211; VII ZR 7\/22"},"content":{"rendered":"<div class=\"fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-1 fusion-flex-container nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling\" style=\"--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-flex-wrap:wrap;\" ><div class=\"fusion-builder-row fusion-row fusion-flex-align-items-flex-start fusion-flex-content-wrap\" style=\"max-width:977.6px;margin-left: calc(-4% \/ 2 );margin-right: calc(-4% \/ 2 );\"><div class=\"fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-0 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-flex-column\" style=\"--awb-bg-size:cover;--awb-width-large:100%;--awb-margin-top-large:0px;--awb-spacing-right-large:1.92%;--awb-margin-bottom-large:0px;--awb-spacing-left-large:1.92%;--awb-width-medium:100%;--awb-spacing-right-medium:1.92%;--awb-spacing-left-medium:1.92%;--awb-width-small:100%;--awb-spacing-right-small:1.92%;--awb-spacing-left-small:1.92%;\"><div class=\"fusion-column-wrapper fusion-flex-justify-content-flex-start fusion-content-layout-column\"><div class=\"fusion-text fusion-text-1\"><p><b>1. Das Gebot des rechtlichen Geh\u00f6rs verpflichtet das Gericht, die Ausf\u00fchrungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erw\u00e4gung zu ziehen. Das Gericht hat den wesentlichen Kern des Vorbringens der Partei zu erfassen und &#8211; soweit er eine zentrale Frage des Verfahrens betrifft &#8211; in den Gr\u00fcnden zu bescheiden.<br \/>\n2. Macht der auf M\u00e4ngelbeseitigung in Anspruch genommene Auftragnehmer unter Beweisantritt geltend, der Auftraggeber habe mit einem anderen Unternehmer einen eigenst\u00e4ndigen Wartungsvertrag geschlossen und dessen nach der Abnahme erbrachten Vor-Ort-Arbeiten seien urs\u00e4chlich f\u00fcr den ger\u00fcgten Mangel, muss das Gericht den angebotenen Beweis erheben.<\/b><\/p>\n<p>Worum ging es?<\/p>\n<p>Die Kl\u00e4ger (AG) beauftragten im November 2010 den Beklagten (AN) im Zuge des Umbaus und der Fertigstellung ihrer Villa mit der gesamten Haustechnik einschlie\u00dflich eines Schwimmbads. Die Schwimmbadtechnik wurde vom Hersteller O. geliefert und durch die Streithelfer als Nachunternehmer eingebaut. Nach Inbetriebnahme nahmen die AG die Leistung Ende 2011 unter dem Vorbehalt des Austausches eingebauter Unterwasserscheinwerfer und weiterer kleinere M\u00e4ngel ab. Im Februar 2012 tauschte die Streithelfer die Schweinwerfer aus, ferner f\u00fchrte auch die Firma O. Arbeiten am Schwimmbad aus. In der Folge entstanden schwarze Verf\u00e4rbungen aufgrund des Ausfalls der pH-Regulierung \u00fcber einen l\u00e4ngeren Zeitraum. Ursache hierf\u00fcr war ein abgeknickter Dosierschlauch der pH-Dosierung. Die AG machten einen Kostenvorschuss von 139.313,30 Euro geltend. Das Landgericht gab der Klage statt. Das OLG wies die Berufung zur\u00fcck. Es k\u00f6nne &#8211; so das OLG &#8211; dahinstehen, ob der Defekt des abgeknickten Schlauchs schon bei Abnahme entstanden war oder erst durch die nachfolgenden M\u00e4ngelbeseitigungsarbeiten. Der AN m\u00fcsse sich ein Verschulden der Streithelfer oder der Mitarbeiter der Fa. O. gem. \u00a7 278 BGB zurechnen lassen.<\/p>\n<p>Der BGH hob die Entscheidung des OLG infolge sogenannter Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren auf und verwies den Rechtsstreit an das OLG zur erneuten Entscheidung zur\u00fcck. Das OLG &#8211; so der BGH &#8211; habe den Anspruch des AN auf rechtliches Geh\u00f6r verletzt. In der Nichtber\u00fccksichtigung eines erheblichen Beweisantrags liegt ein Versto\u00df gegen das rechtliche Geh\u00f6r, wenn sie im Prozessrecht keine St\u00fctze findet. Der AN habe bereits in erster Instanz unter Benennung eines Zeugen geltend gemacht, dass die nach Abnahme durchgef\u00fchrten Vor-Ort-Arbeiten der Firma O. nicht als M\u00e4ngelbeseitigung, sondern aufgrund eines selbst\u00e4ndigen Wartungsvertrages mit den AG durchgef\u00fchrt worden seien. Das Beweisangebot habe er in der Berufung wiederholt. Soweit das OLG aus den vorliegenden Unterlagen gefolgert habe, dass es sich bei den Arbeiten der O. um M\u00e4ngelbeseitigungsarbeiten gehandelt habe, rechtfertigt dies das Absehen von der Vernehmung des benannten Zeugen nicht, weil dies auf eine unzul\u00e4ssige, das rechtliche Geh\u00f6r verletzende vorweggenommene Beweisw\u00fcrdigung hinausliefe.<\/p>\n<p>Praxisempfehlung:<\/p>\n<p>Der BGH sieht sich nicht selten gezwungen, Berufungsentscheidungen ohne m\u00fcndliche Verhandlungen wegen Verletzung des rechtlichen Geh\u00f6rs aufzuheben. In der vorliegenden Konstellation meinte das OLG, es k\u00f6nne aufgrund eindeutiger Urkundenlage von der Vernehmung des ordnungsgem\u00e4\u00df benannten Zeugen absehen. Hierin liegt indes, wie der BGH zu Recht feststellte, eine Beweisw\u00fcrdigung, die vor der Beweisaufnahme unzul\u00e4ssig ist. Auch wenn der Vortrag dem Gericht nach Aktenlage nicht plausibel erscheine, sei es &#8211; so der BGH zurecht &#8211; verpflichtet, die ordnungsgem\u00e4\u00df benannten Zeugen zu vernehmen, bevor es zum Nachteil der Partei, welche die Zeugen benannt hat, zu einem f\u00fcr diese Partei ung\u00fcnstigen Beweisergebnis gelangt. Ein ordnungsgem\u00e4\u00df benannter Zeuge muss nur dann nicht vernommen werden, wenn er nur gegenbeweislich benannt ist und die beweisbelastete Partei den ihr obliegenden Beweis nicht gef\u00fchrt hat.<\/p>\n<\/div><\/div><\/div><\/div><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"","protected":false},"author":4,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[],"class_list":["post-6376","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-rechtsreport"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.md-ra.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/6376","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.md-ra.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.md-ra.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.md-ra.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/4"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.md-ra.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=6376"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.md-ra.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/6376\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.md-ra.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=6376"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.md-ra.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=6376"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.md-ra.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=6376"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}