{"id":6354,"date":"2023-05-13T16:54:14","date_gmt":"2023-05-13T14:54:14","guid":{"rendered":"https:\/\/www.md-ra.de\/?p=6354"},"modified":"2023-05-13T17:05:21","modified_gmt":"2023-05-13T15:05:21","slug":"kein-schadensersatz-trotz-hoeherer-kosten-bei-liebhaberei-am-bau-olg-schleswig-beschluss-vom-15-01-2021-1-u-66-20","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.md-ra.de\/?p=6354","title":{"rendered":"Kein Schadensersatz trotz h\u00f6herer Kosten bei &#8222;Liebhaberei&#8220; am Bau! &#8211; OLG Schleswig, Beschluss vom 15.01.2021 &#8211; 1 U 66\/20"},"content":{"rendered":"<p><strong>1. Der Architekt verletzt regelm\u00e4\u00dfig seine Vertragspflichten, wenn er ohne verl\u00e4ssliche Kenntnis von den wirtschaftlichen M\u00f6glichkeiten des privaten Auftraggebers die Planung eines Wohnhauses vornimmt (BGH, IBR 2013, 284).<\/strong><br \/>\n<strong>2. Jeder Bauherr ist gut beraten, die Kosten des Bauvorhabens zuvor zu kalkulieren und einen Puffer einzuplanen. Daraus kann aber nicht geschlossen werden, dass es ihm darauf ankommt die genannten Baukosten einzuhalten.<\/strong><br \/>\n<strong>3. An der Verursachung eines Schadens durch eine fehlerhafte Kostensch\u00e4tzung oder Kostenkontrolle fehlt es, wenn der Bauherr trotz ansteigender Baukosten an der Verwirklichung des unver\u00e4nderten Vorhabens festh\u00e4lt oder gar Mehrkosten verursacht.<\/strong><\/p>\n<p>Ein Bauherr beabsichtigte den Umbau eines Wasserturms zu Wohnzwecken. Ein Architekt sollte mit den erforderlichen Planungs- und \u00dcberwachungsleistungen beauftragt werden. Vor Vertragsschluss legte der Architekt am 22.05.2009 eine erste &#8222;Kostensch\u00e4tzung&#8220; \u00fcber 595.000 Euro brutto vor. Eine am Folgetag von ihm gemachte &#8222;Kostensch\u00e4tzung&#8220; wies allerdings h\u00f6here Kosten aus, n\u00e4mlich 798.990 Euro brutto. Im Mai 2010 wurde ein F\u00f6rderantrag mit ausgewiesenen Baukosten von 884.170 Euro brutto gestellt. Die tats\u00e4chlichen Baukosten lagen Schlie\u00dflich bei deutlich \u00fcber 1 Mio. Euro. Dennoch hielt der Bauherr an einer gehobenen Ausstattung des Geb\u00e4udes fest. Auch lie\u00df er die nicht vom Architekten geplante Au\u00dfenanlagen so hochwertig wie urspr\u00fcnglich beabsichtigt erstellen. Im Ergebnis nahm der Bauherr den vom ihm mit der Planung und Ausf\u00fchrungs\u00fcberwachung beauftragten Architekten nwegen Baukosten\u00fcberschreitung auf Schadensersatz i.H.v. 350.000 Euro in Anspruch.<\/p>\n<p>Ohne Erfolg &#8211; so das OLG Schleswig wenig \u00fcberraschend! Der Bauherr h\u00e4tte bereits keine Vereinbarung einer Baukostenobergrenze schl\u00fcssig vorgetragen. Aus der Natur des Bauprojekts ergebe sich keine Erforderlichkeit einer Kostengrenze. Es habe sich nach Ansicvt des Gerichts um ein Liebhaberobjekt zu Wohnzwecken gehandelt. Zun\u00e4chst h\u00e4tte der Bauherr auf die Kostensch\u00e4tzung vom 22.05.2009 abgestellt, dann aber einger\u00e4umt, dass dieser Betrag zur Reduzierung der Architektenkosten niedrig angesetzt worden sei. Erst sechs Jahre nach Prozessbeginn h\u00e4tte der Bauherr eine absolute Grenze f\u00fcr die Gesamtkosten von 1 Mio. Euro &#8222;eingebracht&#8220;. Daf\u00fcr, dass er letztlich bereit gewesen w\u00e4re, die entstandenen Kosten zu akzeptieren, spreche seine Begeisterung f\u00fcr das Projekt. Der Umbau eines Wasserturms zu Wohnzwecken sei nicht allt\u00e4glich. Er sei einer eigenen kreativen Idee des Bauherrn entsprungen. Er h\u00e4tte f\u00fcr das Projekt &#8222;gebrannt&#8220;. Es sei ein &#8222;ganz gro\u00dfer Idealismus&#8220; vorhanden gewesen. Das Gericht konnte zwar nachvollziehen, dass sich der Bauherr eine Budgetgrenze gesetzt h\u00e4tte. Ob er aber nicht bereit gewesen w\u00e4re, h\u00f6here Kosten zu finanzieren, lasse sich nicht sagen. Jedenfalls stellten seine finanziellen M\u00f6glichkeiten keine objektive Grenze f\u00fcr die nach seiner Behauptung entstandenen Baukosten dar. Er sei von Anfang an in der Lage gewesen, die h\u00f6heren Baukosten zu finanzieren. An der Verursachung eines Schadens durch eine fehlerhafte Kostensch\u00e4tzung oder Kostenkontrolle fehle es zudem, wenn der Bauherr trotz ansteigender Baukosten an der Verwirklichung des unver\u00e4nderten Vorhabens festhalte oder gar Mehrkosten verursache (OLG Stuttgart, BauR 2000, 1893).<\/p>\n<p>&#8222;<em>Das Werk des Architekten beginnt mit dem Taschenrechner<\/em>&#8220; schreibt Dipl.-Ing. Seifert (Festschrift &#8222;Standpunkt Baurecht&#8220; f\u00fcr \u00a0Stefan Leupertz, Werner-Verlag, 2021, S. 711 ff.). Und er bringt damit auf den Punkt, dass der Architekt\u00a0als Teil des von ihm zu gew\u00e4hrleistenden Planungs- und \u00dcberwachungsziels (vgl. \u00a7 650 p Abs. 1 und 2 BGB)\u00a0zun\u00e4chst &#8211; neben technischen und zeitlichen &#8211; auch die finanziellen Vorstellungen und Grenzen seines Bauherren zu kl\u00e4ren hat. Das gilt auch f\u00fcr &#8222;Liebhaberprojekte&#8220; und verm\u00f6gende Bauherren. Diese haben es allerdings schwerer, einen Schaden darzulegen, der auf einer Kosten\u00fcberschreitung beruht. Denn wenn sie das Bauvorhaben zu Ende bringen, entsteht ihnen letztlich kein Verm\u00f6gensschaden. Das Geld &#8222;wandert&#8220; vom Konto in das Bauwerk (&#8222;Betongeld&#8220;). Es ist daher nicht &#8222;weg&#8220;. Und Folgekosten, wie zum Beispiel f\u00fcr eine Finanzierung, entstehen regelm\u00e4\u00dfig nicht.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1. Der Architekt verletzt regelm\u00e4\u00dfig seine Vertragspflichten, wenn er ohne verl\u00e4ssliche Kenntnis von den wirtschaftlichen M\u00f6glichkeiten des privaten Auftraggebers die Planung eines Wohnhauses vornimmt (BGH, IBR 2013, 284). 2. Jeder Bauherr ist gut beraten, die Kosten des Bauvorhabens zuvor zu kalkulieren und einen Puffer einzuplanen. Daraus kann aber nicht geschlossen [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":4,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[],"class_list":["post-6354","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-rechtsreport"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.md-ra.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/6354","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.md-ra.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.md-ra.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.md-ra.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/4"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.md-ra.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=6354"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.md-ra.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/6354\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.md-ra.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=6354"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.md-ra.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=6354"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.md-ra.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=6354"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}