{"id":6345,"date":"2023-05-09T19:32:22","date_gmt":"2023-05-09T17:32:22","guid":{"rendered":"https:\/\/www.md-ra.de\/?p=6345"},"modified":"2023-05-12T09:00:44","modified_gmt":"2023-05-12T07:00:44","slug":"zur-verguetungspauschale-nach-freier-kuendigung-8-wirksam-olg-koblenz-urteil-vom-09-03-2023-2-u-63-22","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.md-ra.de\/?p=6345","title":{"rendered":"Verg\u00fctungspauschale nach freier K\u00fcndigung eines Bauvertrages: 8 % wirksam? &#8211; OLG Koblenz, Urteil vom 09.03.2023 &#8211; 2 U 63\/22"},"content":{"rendered":"<div dir=\"ltr\">\n<div><b>Eine in Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen des Unternehmers enthaltene Entsch\u00e4digungspauschalierung auf 8% der Verg\u00fctung, die auf den Teil der Leistungen entf\u00e4llt, die der Unternehmer bis zu einer freien K\u00fcndigung noch nicht ausgef\u00fchrt hat, ist wirksam, wenn sie dem Vertragspartner den Nachweis gestattet, dass die Entsch\u00e4digung niedriger als 8% ausf\u00e4llt oder der Unternehmer keine Entsch\u00e4digung zu beanspruchen hat.<\/b><\/div>\n<\/div>\n<div><\/div>\n<div><\/div>\n<div dir=\"ltr\">\n<div>Ein Fertighausanbieter hat in seinem Vertragswerk die pauschale Entsch\u00e4digung im Fall einer freien K\u00fcndigung des Bestellers abweichend von \u00a7\u00a0648\u00a0Satz 3 BGB auf 8 % &#8222;hochgesetzt&#8220;. Der auf Unterlassung der Klausel klagende Verbraucherschutzverband r\u00fcgt u. a. die Heraufsetzung der gesetzlichen 5%-Pauschale um mehr als 50% auf 8%.<\/div>\n<\/div>\n<div><\/div>\n<div><\/div>\n<div dir=\"ltr\">\n<div>Das OLG Koblenz erachtet die betreffende Klausel aus anderen Gr\u00fcnden, stellt bei der Gelegenheit aber klar, dass die\u00a0Heraufsetzung der Pauschale auf 8% nicht zur Unwirksamkeit f\u00fchrt\u00a0(ebenso j\u00fcngst OLG Frankfurt,\u00a0IBR 2022, 565). Die 5% w\u00fcrden eine Erleichterung zugunsten des Unternehmers bezwecken bei der Darlegung seiner Entsch\u00e4digung und sind in der H\u00f6he nicht wesentlicher Grundgedanke des \u00a7\u00a0648\u00a0Satz 3 BGB (BGH,\u00a0IBR 2011, 449;\u00a0IBR 2011, 630). In der rechtlichen Konsequenz dessen sei die Heraufsetzung der Pauschale nicht nach \u00a7\u00a0307\u00a0Abs. 2 Nr. 1 BGB (&#8222;<i>Eine vertragliche Regelung ist mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren<\/i>.&#8220;) unwirksam. Stattdessen sei die Klausel in entsprechender Anwendung an \u00a7\u00a0308\u00a0Nr. 7a BGB zu messen und hat sich im Rahmen der gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a0648\u00a0Satz 2 BGB typischerweise zu beanspruchenden Verg\u00fctung zu halten. Dazu gibt es seitens des BGH eine hilfreiche Kasuistik: 5% entsprechen der seit dem 01.01.2009 geltenden Gesetzeslage und waren zuvor auch als Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingung (AGB) wirksam (BGH, Urteil vom 10.03.1983 &#8211;\u00a0VII ZR 302\/82), ebenso sind 10% in AGB noch zul\u00e4ssig (BGH,\u00a0IBR 2006, 382), 15% liegen im Grenzbereich, der ohne die Kenntnis der nach K\u00fcndigung eines Hausvertrags typischerweise anfallenden Verg\u00fctung nicht mehr als noch angemessen oder schon unangemessen beurteilt werden kann, so dass es dazu tatrichterlicher Feststellungen zur Klauselwirksamkeit bedurfte (BGH,\u00a0IBR 2011, 449;\u00a0IBR 2011, 630), 18 % hat der BGH als \u00e4u\u00dferst zweifelhaft bezeichnet (BGH,\u00a0BauR 1985, 79, 82). Da im vorliegenden Fall des OLG Koblenz die strittige Klausel zudem dem Besteller den\u00a0Nachweis gestattet, dass die\u00a0Entsch\u00e4digung niedriger\u00a0als 8 % ausf\u00e4llt oder der Unternehmer\u00a0keine Entsch\u00e4digung zu beanspruchen\u00a0hat, sind auch die entsprechend anzuwendenden Anforderungen des \u00a7\u00a0309\u00a0Nr. 5 b BGB erf\u00fcllt (dazu BGH,\u00a0IBR 2011, 630).<\/div>\n<\/div>\n<div><\/div>\n<div><\/div>\n<div dir=\"ltr\">\n<div>Die K\u00fcndigungsabrechnung der nicht erbrachten Leistungen nach der 5%-Pauschalvermutung des \u00a7\u00a0648\u00a0Satz 3 BGB f\u00fchrt in der Praxis eher ein Schattendasein. Die konkrete Abrechnung der vereinbarten Verg\u00fctung abz\u00fcglich der ersparten bzw. ersparbaren Aufwendungen ist f\u00fcr den Unternehmer in der Regel wirtschaftlich deutlich attraktiver. Mit anderen Worten: In der Regel erspart ein Unternehmer nicht gesetzlich vermutete 95 % der infolge K\u00fcndigung nicht (mehr) verformbaren Verg\u00fctung, so der oftmals deutlich weniger. W\u00e4hrend die Berechnung f\u00fcr den Architekten\/ Ingenieur allerdings meist einfach und bei Vereinbarung einer Nebenkostenpauschale simpel ist (Nebenkostenpauschale = ersparte Aufwendungen), geraten die Parteien eines Bauvertrages \u00fcber die Unternehmerabrechnung oft in Streit. Um diesen zu vermeiden, d\u00fcrfte sich die Heraufsetzung der Entsch\u00e4digungspauschale in AGB auf z. B. 10 % rechtfertigen. Dabei muss der Unternehmer beachten, dass wegen der vergleichbaren Interessenlage \u00a7\u00a0309\u00a0Nr. 5b BGB entsprechende Anwendung findet (vgl. BGH,\u00a0IBR 2011, 571;\u00a0IBR 2011, 630). Mithin muss dem Vertragspartner ausdr\u00fccklich der Nachweis gestattet werden, dem Unternehmer stehe nach \u00a7\u00a0648\u00a0Satz 2 BGB \u00fcberhaupt keine oder eine wesentliche niedrigere Verg\u00fctung als die Pauschale zu. Diese Kriterien d\u00fcrften \u00fcber das Angemessenheitskriterium des \u00a7\u00a0307\u00a0Abs. 1 Satz 1 BGB auch f\u00fcr AGB gelten, die im Unternehmerverkehr verwendet werden.<\/div>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eine in Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen des Unternehmers enthaltene Entsch\u00e4digungspauschalierung auf 8% der Verg\u00fctung, die auf den Teil der Leistungen entf\u00e4llt, die der Unternehmer bis zu einer freien K\u00fcndigung noch nicht ausgef\u00fchrt hat, ist wirksam, wenn sie dem Vertragspartner den Nachweis gestattet, dass die Entsch\u00e4digung niedriger als 8% ausf\u00e4llt oder der Unternehmer [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":4,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[],"class_list":["post-6345","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-rechtsreport"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.md-ra.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/6345","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.md-ra.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.md-ra.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.md-ra.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/4"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.md-ra.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=6345"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.md-ra.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/6345\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.md-ra.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=6345"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.md-ra.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=6345"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.md-ra.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=6345"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}