{"id":6242,"date":"2022-12-01T21:41:38","date_gmt":"2022-12-01T19:41:38","guid":{"rendered":"https:\/\/www.md-ra.de\/?p=6242"},"modified":"2022-12-01T21:47:24","modified_gmt":"2022-12-01T19:47:24","slug":"nicht-abgerechnete-nachtraege-duerfen-nicht-nachgeschoben-werden-so-jedenfalls-olg-rostock-urteil-vom-12-11-2021-7-u-52-21","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.md-ra.de\/?p=6242","title":{"rendered":"Nicht abgerechnete Nachtr\u00e4ge d\u00fcrfen nicht \u201enachgeschoben\u201c werden &#8211; so jedenfalls OLG Rostock, Urteil vom 12.11.2021 &#8211; 7 U 52\/21"},"content":{"rendered":"<div class=\"fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-1 fusion-flex-container nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling\" style=\"--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-flex-wrap:wrap;\" ><div class=\"fusion-builder-row fusion-row fusion-flex-align-items-flex-start fusion-flex-content-wrap\" style=\"max-width:977.6px;margin-left: calc(-4% \/ 2 );margin-right: calc(-4% \/ 2 );\"><div class=\"fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-0 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-flex-column\" style=\"--awb-bg-size:cover;--awb-width-large:100%;--awb-margin-top-large:0px;--awb-spacing-right-large:1.92%;--awb-margin-bottom-large:0px;--awb-spacing-left-large:1.92%;--awb-width-medium:100%;--awb-spacing-right-medium:1.92%;--awb-spacing-left-medium:1.92%;--awb-width-small:100%;--awb-spacing-right-small:1.92%;--awb-spacing-left-small:1.92%;\"><div class=\"fusion-column-wrapper fusion-flex-justify-content-flex-start fusion-content-layout-column\"><div class=\"fusion-text fusion-text-1\"><p><b>1. Stellt der Auftragnehmer seine Schlussrechnung und wird diese vom Auftraggeber vorbehaltlos beglichen, darf der Auftraggeber die geltend gemachte Schlussrechnungsforderung des Auftragnehmers als abschlie\u00dfend ansehen.<br \/>\n2. Bei einem vor dem 01.01.2018 geschlossenen Bauvertrag ist die Erteilung einer pr\u00fcfbaren Schlussrechnung keine F\u00e4lligkeitsvoraussetzung. Die Verj\u00e4hrung des Werklohnanspruchs des Auftragnehmers beginnt daher am Ende des Jahres, in dem das Werk abgenommen wurde.<\/b><\/p>\n<p>Die Entscheidung d\u00fcrfte problematisch sein. Der Aussage in dem der Urteilsbegr\u00fcndung entnommenen (redaktionellen) Leitsatz 1 ist skeptisch zu begegnen. Denn der Auftragnehmer eines Bauvertrags ist nach der Rechtsprechung des BGH nicht an seine Schlussrechnung gebunden und kann deshalb &#8222;vergessene&#8220; Rechnungspositionen oder Nachtragsforderungen ohne Weiteres &#8222;nachschieben&#8220; (vgl. etwa schon BGH, Urteil vom 17.12.1987 &#8211; VII ZR 16\/87), solange sie noch nicht verj\u00e4hrt sind. Etwas anderes gilt gem\u00e4\u00df \u00a7 16 Abs. 3 Nr. 2 VOB\/B im VOB-Vertrag (sofern die VOB\/B als Ganzes vereinbart oder sie vom Auftragnehmer gestellt wurde, anderenfalls ist die Regelung unwirksam, siehe BGH, IBR 2009, 566) und &#8211; in Ausnahmef\u00e4llen &#8211; im Architektenrecht (siehe BGH, IBR 2016, 18; IBR 2009, 35).<\/p>\n<p>Das OLG Rostock sah das anders. Es ging um folgenden Sachverhalt.<\/p>\n<p>Ein Auftragnehmer stellte nach der Abnahme seiner Bauleistung am 23.09.2013 seine Schlussrechnung \u00fcber 139.824 Euro. Die Rechnung wurde vom Auftraggeber vorbehaltlos bezahlt. Weil er sich mit dem AG \u00fcber die H\u00f6he der Verg\u00fctung f\u00fcr Zusatzleistungen (u. a. f\u00fcr den Bau einer Garage) nicht einigen konnte, waren diese in der Schlussrechnung nicht enthalten. Ende 2018 verklagte der Auftragnehmer den Auftraggeber deswegen auf die Zahlung weiterer 20.000 Euro.<\/p>\n<p>Ohne Erfolg! Der Auftraggeber durfte die Schlussrechnung vom 23.09.2013, mit der neben dem urspr\u00fcnglich vereinbarten Pauschalpreis auch bereits andere Zusatzleistungen abgerechnet wurden, als abschlie\u00dfend verstehen und hatte sie auch so verstanden.<\/p>\n<p>Davon abgesehen stand dem Erfolg der Klage auch die vom Auftraggeber erhobene Einrede der Verj\u00e4hrung entgegen. Die Verj\u00e4hrung eines etwaigen Werklohnanspruchs hat mit Ablauf des Jahres 2013 begonnen. Die Forderung war somit am 01.01.2017 verj\u00e4hrt. Soweit die M\u00f6glichkeit besteht, durch besondere Abrede die F\u00e4lligkeit hinauszuschieben und sich aus den Umst\u00e4nden auch eine konkludente Einigung des Inhalts ergeben kann, dass der Werklohnanspruch erst mit Rechnungserteilung f\u00e4llig werden soll (vgl. OLG D\u00fcsseldorf, IBR 2011, 1248 ), bestanden hierf\u00fcr keine Anhaltspunkte. Das ist wohl richtig.<\/p>\n<p>Anders w\u00e4re der Sachverhalt im \u00dcbrigen wohl zu bewerten, w\u00e4re der Bauvertrag ab dem 01.01.2018 geschlossen worden. F\u00fcr ab dem 01.01.2018 geschlossene Bauvertr\u00e4ge wird die Verg\u00fctung gem\u00e4\u00df \u00a7 650g Satz 1 Nr. 2 BGB erst nach Erteilung einer pr\u00fcfbaren Schlussrechnung f\u00e4llig. Erstellt der Auftragnehmer keine Schlussrechnung, beginnt die Verj\u00e4hrung des Anspruchs mangels F\u00e4lligkeit nicht zu laufen. Dadurch wird der Auftraggeber aber nicht schutzlos gestellt. Zwar enth\u00e4lt das BGB keine der Regelung des \u00a7 14 Abs. 4 VOB\/B vergleichbare Vorschrift, wonach ein Auftraggeber die Schlussrechnung auf Kosten des Auftragnehmers selbst aufstellen, kann wenn der Auftragnehmer keine pr\u00fcfbare Schlussrechnung einreichte, obwohl ihm der Auftraggeber daf\u00fcr eine angemessene Frist gesetzt hatte. Im Wege des \u00a7 14 Abs. 4 VOB\/B kann der Auftraggeber also F\u00e4lligkeit und damit Beginn des Verj\u00e4hrungslaufs herbeif\u00fchren (siehe dazu OLG N\u00fcrnberg, IBR 2016, 72). Im BGB-Bauvertrag ist es anders. Hier kann der Auftraggeber einem mit der Schlussrechnung s\u00e4umigen Auftragnehmer ebenfalls eine angemessene Frist zur Rechnungsstellung setzen. Kommt der Auftragnehmer dann seiner Obliegenheit nicht alsbald nach, f\u00fchrt das dazu, dass er sich hinsichtlich der Verj\u00e4hrung seines Werklohnanspruchs nach Treu und Glauben (\u00a7 242 BGB) so behandeln lassen muss, als sei die Schlussrechnung innerhalb angemessener Frist erteilt worden (BGH, NJW-RR 1986, 1279).<\/p>\n<\/div><\/div><\/div><\/div><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"","protected":false},"author":4,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[],"class_list":["post-6242","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-rechtsreport"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.md-ra.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/6242","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.md-ra.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.md-ra.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.md-ra.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/4"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.md-ra.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=6242"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.md-ra.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/6242\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.md-ra.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=6242"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.md-ra.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=6242"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.md-ra.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=6242"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}