{"id":5869,"date":"2019-07-05T09:31:38","date_gmt":"2019-07-05T07:31:38","guid":{"rendered":"http:\/\/www.md-ra.de\/?p=5869"},"modified":"2022-09-23T17:16:00","modified_gmt":"2022-09-23T15:16:00","slug":"die-hoai-ist-unwirksam-wie-geht-es-weiter","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.md-ra.de\/?p=5869","title":{"rendered":"Die HOAI ist unwirksam &#8211; wirklich ? &#8211; wie geht es weiter?"},"content":{"rendered":"<div class=\"fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-1 fusion-flex-container nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling\" style=\"--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-flex-wrap:wrap;\" ><div class=\"fusion-builder-row fusion-row fusion-flex-align-items-flex-start fusion-flex-content-wrap\" style=\"max-width:977.6px;margin-left: calc(-4% \/ 2 );margin-right: calc(-4% \/ 2 );\"><div class=\"fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-0 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-flex-column\" style=\"--awb-bg-size:cover;--awb-width-large:100%;--awb-margin-top-large:0px;--awb-spacing-right-large:1.92%;--awb-margin-bottom-large:0px;--awb-spacing-left-large:1.92%;--awb-width-medium:100%;--awb-spacing-right-medium:1.92%;--awb-spacing-left-medium:1.92%;--awb-width-small:100%;--awb-spacing-right-small:1.92%;--awb-spacing-left-small:1.92%;\"><div class=\"fusion-column-wrapper fusion-flex-justify-content-flex-start fusion-content-layout-column\"><div class=\"fusion-text fusion-text-1\"><p><span style=\"font-weight: 400;\"><a href=\"https:\/\/www.md-ra.de\/wp-content\/uploads\/2019\/07\/Helsinki-2019-2.jpg\"><img decoding=\"async\" class=\"alignleft size-medium wp-image-5871\" src=\"https:\/\/www.md-ra.de\/wp-content\/uploads\/2019\/07\/Helsinki-2019-2-177x300.jpg\" alt=\"\" width=\"177\" height=\"300\" srcset=\"https:\/\/www.md-ra.de\/wp-content\/uploads\/2019\/07\/Helsinki-2019-2-177x300.jpg 177w, https:\/\/www.md-ra.de\/wp-content\/uploads\/2019\/07\/Helsinki-2019-2-200x340.jpg 200w, https:\/\/www.md-ra.de\/wp-content\/uploads\/2019\/07\/Helsinki-2019-2-400x679.jpg 400w, https:\/\/www.md-ra.de\/wp-content\/uploads\/2019\/07\/Helsinki-2019-2-600x1019.jpg 600w, https:\/\/www.md-ra.de\/wp-content\/uploads\/2019\/07\/Helsinki-2019-2-603x1024.jpg 603w, https:\/\/www.md-ra.de\/wp-content\/uploads\/2019\/07\/Helsinki-2019-2-768x1304.jpg 768w, https:\/\/www.md-ra.de\/wp-content\/uploads\/2019\/07\/Helsinki-2019-2-800x1359.jpg 800w, https:\/\/www.md-ra.de\/wp-content\/uploads\/2019\/07\/Helsinki-2019-2-1200x2038.jpg 1200w, https:\/\/www.md-ra.de\/wp-content\/uploads\/2019\/07\/Helsinki-2019-2.jpg 1486w\" sizes=\"(max-width: 177px) 100vw, 177px\" \/><\/a>Der EuGH, Urteil vom 04.07.2019 &#8211; C-377\/17 hat nun wie erwartet eine Vertragsverletzung gegen die Dienstleistungen im Binnenmarkt \u2013 Richtlinie 2006\/123\/EG \u2013 Art. 15 \u2013 Art. 49 AEUV  durch die HOAI &#8211; Honorare f\u00fcr Architekten und Ingenieure f\u00fcr Planungsleistungen \u2013 wegen der Mindest- und H\u00f6chsts\u00e4tze erkannt.<\/span><\/p>\n<p>Die Bundesrepublik Deutschland hat demnach gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 15 Abs. 1, Abs. 2 Buchst. g und Abs. 3 der Richtlinie 2006\/123\/EG des Europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 \u00fcber Dienstleistungen im Binnenmarkt versto\u00dfen, weil sie verbindliche Honorare f\u00fcr die Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren beibehalten hat. Damit beeintr\u00e4chtigte die Bundesrepublik Unternehmen, \u00fcber den Preis zu konkurrieren. Nach der EU-Richtlinie d\u00fcrften zwar Mindest- und H\u00f6chstpreise unter bestimmten Bedingungen vorgeschrieben werden. Die Mindests\u00e4tze seien aber ungeeignet, hohe Qualit\u00e4tsstandards und den Verbraucherschutz zu sichern. Jedenfalls habe Deutschland nicht nachgewiesen, dass ein Mindestpreis daf\u00fcr n\u00f6tig sei. Denn die Leistungen k\u00f6nnen nach der HOAI auch von anderen Dienstleistern erbracht werden, die ihre fachliche Eignung nicht nachweisen m\u00fcssen. Dann aber gelte der Wettbewerb insbesondere mit Blick auf den Preis als notwendiger, gew\u00fcnschter und wirksamer Mechanismus der Marktwirtschaft.<\/p>\n<p>Unterschreitungen, ebenso aber auch \u00dcberschreitungen, sind damit wegen des Vorrangs des EU-Rechtes k\u00fcnftig zul\u00e4ssig und nicht nur ausnahmsweise, vgl. \u00a7 7 Abs. 3 HOAI.<br \/>\nDer EuGH hat damit (nur) festgestellt, dass das Verbot, Mindest- und H\u00f6chsts\u00e4tze der HOAI zu unter- bzw. zu \u00fcberschreiten, mit EU-Recht nicht vereinbar sei. Im \u00dcbrigen wird die HOAI aber nicht beanstandet. Weder die Leistungsbilder noch die Honorartabellen als solche stehen zur Diskussion. Im Gegenteil: Preisorientierungen bzw. staatliche Richtpreise werden durchaus f\u00fcr sinnvoll gehalten. Aus EU-rechtlicher Sicht k\u00f6nne die HOAI somit im Grundsatz unver\u00e4ndert erhalten bleiben. Eine Modifikation ist ausschlie\u00dflich dahingehend erforderlich, dass die Verpflichtung abgeschafft werden muss, Honorare zwischen den Mindest- und H\u00f6chsts\u00e4tzen zu vereinbaren. Unterschreitungen, ebenso aber auch \u00dcberschreitungen, sind damit zuk\u00fcnftig zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>Tritt die Verbindlichkeit der HOAI-Mindest- und H\u00f6chsts\u00e4tze nach dem Urteil des EuGH unmittelbar au\u00dfer Kraft oder gilt die HOAI noch solange sie in ihrer jetzigen Fassung fortbesteht?<br \/>\nDurch das EuGH-Urteil ist die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, das Verbot der Unterschreitung der Mindests\u00e4tze bzw. \u00dcberschreitung der H\u00f6chsts\u00e4tze schnellstm\u00f6glich aufzuheben. Der Erfahrung nach kann das bis zu einem Jahr dauern. Das bedeutet aber nicht, dass bis dahin die Verbindlichkeit der HOAI-Mindest- und H\u00f6chsts\u00e4tze fortgesetzt gilt. Solange ein vom EuGH f\u00fcr rechtswidrig erkl\u00e4rtes nationales Gesetz &#8211; wie die HOAI &#8211; noch nicht aufgehoben ist, haben die Gerichte des betroffenen Staates gegebenenfalls die Pflicht, die unmittelbare Beachtung der Richtlinie gem\u00e4\u00df der Erkenntnis des EuGH-Urteils ihrerseits sicherzustellen (Vorrang des EU-Rechtes).<\/p>\n<p>Was geschieht mit einem vor dem EuGH-Urteil abgeschlossenen Vertrag, bei dem ein Honorar unterhalb der Mindest- bzw. oberhalb der H\u00f6chsts\u00e4tze vereinbart wurde?<br \/>\nDer Vertrag bleibt hinsichtlich der Haupt- und Nebenleistungen wirksam. Einem Vertrag, bei dem die Honorarvereinbarung zu einer Unter- oder \u00dcberschreitung der HOAI-Mindest- bzw. H\u00f6chsts\u00e4tze f\u00fchrt, wird eine bezifferte oder bezifferbare Verg\u00fctung zugrunde liegen. Hier sind im Wesentlichen folgende Sachverhalte denkbar:<br \/>\n\u2022 Architekt\/Ingenieur und Auftraggeber haben ein konkret beziffertes oder bezifferbares Honorar vereinbart (zum Beispiel Pauschalpreis oder Stundensatz), das unterhalb der HOAI-Mindests\u00e4tze liegt. Beruft sich der Architekt auf (im Verh\u00e4ltnis zur vertraglichen Vereinbarung h\u00f6here) Mindests\u00e4tze, w\u00fcrde im Streitfall ein Gericht die Klage abzuweisen haben, da das Preisrecht der HOAI die getroffene Vereinbarung nicht mehr (wie bislang) \u201eabdecken\u201c w\u00fcrde. Es w\u00fcrde also der Grundsatz greifen: Vertrag ist (wirksamer) Vertrag.<br \/>\n\u2022 Gleiches d\u00fcrfte f\u00fcr den Fall einer H\u00f6chstsatz\u00fcberschreitung gelten, auf die sich ein Auftraggeber beruft. Auch hier wird ein Gericht im Zweifel keine Reduzierung des Honorars bis auf den einschl\u00e4gigen H\u00f6chstsatz vornehmen (d\u00fcrfen).<\/p>\n<p>Was sollte man bei ab sofort bei Honorarvereinbarungen beachten?<br \/>\nEntscheidend ist vor allen Dingen, dass eine Honorarvereinbarung getroffen wird! Insoweit gilt nichts anderes als in der Vergangenheit. Der Unterschied besteht allerdings darin, dass man sich f\u00fcr den Fall, dass eine solche Vereinbarung nicht getroffen wurde, im Nachhinein nicht mehr auf \u00a7 7 Abs. 5 HOAI, also die unwiderlegliche Vermutung, dass der Mindestsatz vereinbart wurde, berufen kann. Vielmehr w\u00fcrden dann bis zu einer etwaigen Neuregelung in der HOAI die \u00a7\u00a7 650q Abs. 1, 632 Abs. 2 BGB gelten, wonach beim Bestehen einer Taxe (hier eine Honorarordnung) auf die taxm\u00e4\u00dfige Verg\u00fctung abgestellt wird, anderenfalls auf eine \u201e\u00fcbliche\u201c Verg\u00fctung, wenn die Vertragsparteien die H\u00f6he der Verg\u00fctung nicht selbst bestimmt haben. Es ist wohl davon auszugehen, dass die Gerichte bei Heranziehung dieser Vorschrift wiederum auf die HOAI zur\u00fcckgreifen werden.<br \/>\nUnabh\u00e4ngig davon ist zu dringend zu empfehlen, fr\u00fchzeitig schriftliche Vertr\u00e4ge abzuschlie\u00dfen, in denen die Verg\u00fctungsh\u00f6he eindeutig geregelt ist. Hierbei kann man auch zuk\u00fcnftig auf die HOAI Bezug nehmen, wobei man dann ausdr\u00fccklich festlegen sollte, ob die Mittel-, H\u00f6chst- oder Mindests\u00e4tze zugrunde gelegt werden.<\/p>\n<p>Wie kann man Zeithonorare kalkulieren, wenn man nicht auf die bisherige HOAI oder eine dann modifizierte Fassung Bezug genommen werden soll?<br \/>\nSchon mit der HOAI 2009 konnte man Grundleistungen und Besondere Leistungen auf Zeithonorarbasis abrechnen. Die H\u00f6he der jeweiligen Stundens\u00e4tze war frei verhandelbar. Lediglich im verpreisten Bereich war die Kontroll\u00fcberlegung vorzunehmen, ob das nach Zeitaufwand berechnete Gesamthonorar im Rahmen der einschl\u00e4gigen Mindest- und H\u00f6chsts\u00e4tze der HOAI lag. Insofern ist das Thema \u201eKalkulation von Zeithonoraren\u201c dem Berufsstand der Architekten und Ingenieure schon seit langem gut bekannt. Die hierzu von einigen L\u00e4nderarchitektenkammern ver\u00f6ffentlichten Praxishinweise sind weiterhin aktuell. Sie geben Hilfestellungen, wie der jeweilige Stundensatz b\u00fcro- oder mitarbeiterbezogen berechnet werden kann oder f\u00fchren konkrete Stundens\u00e4tze auf:<\/p>\n<p>Wie geht es mit der HOAI weiter?<br \/>\nDie Bundesarchitektenkammer (BAK), die Bundesingenieurkammer (BIngK) und der Ausschuss der Verb\u00e4nde und Kammern der Ingenieure und Architekten f\u00fcr die Honorarordnung e.V. (AHO) haben sich seit langem auf den Fall vorbereitet, dass der EuGH die Verbindlichkeit der Mindest- und H\u00f6chsts\u00e4tze der HOAI f\u00fcr unzul\u00e4ssig erkl\u00e4rt Dies wurde aus politischen Gr\u00fcnden jedoch nicht \u00f6ffentlich kommuniziert. Hauptziel ist es, die HOAI wie bisher als Rechtsverordnung zu erhalten, um sowohl Architekten und Ingenieuren als auch den Auftraggebern den gewohnten und bew\u00e4hrten Rechts- und damit Honorarrahmen zur Verf\u00fcgung zu stellen. Als wesentliche Elemente einer modifizierten HOAI schlagen BAK, BIngK und AHO vor:<br \/>\n\u2022 Sofern nicht ausdr\u00fccklich eine andere Vereinbarung getroffen wird, wird vermutet, dass die Mittels\u00e4tze vereinbart sind;<br \/>\n\u2022 Sofern eine andere Vereinbarung getroffen wird, muss die H\u00f6he der Verg\u00fctung nach Art und Umfang der Aufgabe sowie nach Leistung des Architekten angemessen sein.<br \/>\nDamit wird einerseits der Verhandlungsspielraum der Vertragsparteien im Sinne des EU-Rechts vergr\u00f6\u00dfert, zum anderen aber gew\u00e4hrleistet, dass in der Regel weiterhin ausgewogene, qualit\u00e4tssichernde Honorargestaltungen erfolgen.<\/p>\n<\/div><\/div><\/div><\/div><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"","protected":false},"author":4,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[],"class_list":["post-5869","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-rechtsreport"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.md-ra.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/5869","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.md-ra.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.md-ra.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.md-ra.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/4"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.md-ra.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=5869"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.md-ra.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/5869\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.md-ra.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=5869"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.md-ra.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=5869"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.md-ra.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=5869"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}