{"id":4551,"date":"2009-03-08T22:58:20","date_gmt":"2009-03-08T20:58:20","guid":{"rendered":"http:\/\/www.md-ra.de\/?p=4551"},"modified":"2016-10-20T09:28:52","modified_gmt":"2016-10-20T07:28:52","slug":"rechtsreport-marz-2009","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.md-ra.de\/?p=4551","title":{"rendered":"Rechtsreport M\u00e4rz 2009"},"content":{"rendered":"<p><strong>Themen<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>VOB-Vertrag: Hemmung der Gew\u00e4hrleistungsfrist durch M\u00e4ngelbeseitigungsarbeiten; Beginn der\u00a0 neuen Gew\u00e4hrleistungsfrist<\/li>\n<li>Einschr\u00e4nkung der Verkehrssicherungspflicht des Vermieters &#8211; St\u00e4rkung der Eigenveranwortung des Mieters<\/li>\n<\/ul>\n<h3>VOB-Vertrag: Hemmung der Gew\u00e4hrleistungsfrist durch M\u00e4ngelbeseitigungsarbeiten; Beginn der neuen Gew\u00e4hrleistungsfrist<\/h3>\n<p>Standen in diesem Jahr verst\u00e4ndlicherweise bisher eher rechtspolitische Anliegen im Mittelpunkt unseres Rechtsreport, wenden wir uns nun auch wieder rechtlichen Einzelfragen zu. In der letzten Zeit mehrten sich bei uns\u00a0Anfragen zur Verj\u00e4hrung von M\u00e4ngelanspr\u00fcchen im VOB\/B &#8211; Vertrag\u00a0im Zusammenhang mit M\u00e4ngelbeseitigungsleistungen, so dass wir auf eine Entscheidung des BGH 7. Zivilsenat, Entscheidungsdatum: 25.09.2008, Aktenzeichen: VII ZR 32\/07 besonders hinweisen. Demnach gilt:<\/p>\n<ol>\n<li>Bessert der Auftragnehmer nach Abnahme nach, wird bei Vereinbarung der VOB\/B die Gew\u00e4hrleistungsfrist grunds\u00e4tzlich gehemmt, bis die M\u00e4ngelbeseitigungsarbeiten abgenommen sind (Rn.17).<\/li>\n<li>Die Hemmung endet auch, wenn der Auftraggeber die Abnahme endg\u00fcltig verweigert, weil er eine weitere Erf\u00fcllung des Vertrages ablehnt.<\/li>\n<li>Sie endet ferner, wenn der Auftraggeber die Abnahme der M\u00e4ngelbeseitigungsleistung verweigert.<\/li>\n<li>Sie endet auch, wenn\u00a0der Auftragnehmer seinerseits die weitere M\u00e4ngelbeseitigung ablehnt (Rn.17).<\/li>\n<li>Erbringt der Auftragnehmer M\u00e4ngelbeseitigungsleistungen und werden diese abgenommen, beginnt mit der Abnahme die neue Gew\u00e4hrleistungsfrist des \u00a7 13 Nr. 5 Satz 3 VOB\/B.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Dadurch werde das Interesse des Auftraggebers an einer mangelfreien Nachbesserung besonders sachgerecht gewahrt, weil er so vor unzureichenden Nachbesserungsversuchen und neuen, erst durch die Nachbesserung herbeigef\u00fchrten M\u00e4ngeln gesch\u00fctzt werde.<\/p>\n<p>\u00a7 13 Nr. 5 Abs. 1 Satz 3 VOB\/B gehe davon aus, dass eine Abnahmepr\u00fcfung erfolge, mit der die Erkl\u00e4rung des Auftragnehmers, die M\u00e4ngelbeseitigung sei vorgenommen worden, \u00fcberpr\u00fcft und evtl. auch beanstandet werden k\u00f6nne. Damit werde zugleich stillschweigend vorausgesetzt, dass die Hemmung der alten Frist bis zur Abnahme oder einer ihr gleichstehenden Erkl\u00e4rung nicht beendet werde. W\u00fcrde der Auftragnehmer die eingetretene Hemmung der Gew\u00e4hrleistungsfrist allein durch die einfache Erkl\u00e4rung beenden k\u00f6nnen, er habe den Mangel beseitigt, obwohl die Leistung nicht m\u00e4ngelfrei erbracht worden sei, w\u00e4re der Schutz f\u00fcr den Auftraggeber unvollkommen.<\/p>\n<p>Erg\u00e4nzend stellt der BGH fest, dass die Hemmung der Verj\u00e4hrung fortdauere, wenn der Auftragnehmer nach versagter Abnahme weitere M\u00e4ngelbeseitigungsversuche vornimmt.<\/p>\n<p>Sollte im Vertrag eine f\u00f6rmliche Abnahme vereinbart sein,\u00a0bezieht sich diese nur auf den erw\u00e4hnten \u00a7 12 VOB\/B und nicht auf die Abnahme von M\u00e4ngelbeseitigungsarbeiten.<\/p>\n<p>Die Entscheidung soll Klarheit schaffen und beide Seiten anhalten, sich also eindeutig zu erkl\u00e4ren. So wird ein taktierender Auftragnehmer durchaus mit der Hemmung der Verj\u00e4hrung bestraft, wenn er die M\u00e4ngelbeseitigung nicht klar ablehnt.\u00a0Da derjenige, der aus der Beendigung der Hemmung Rechte herleiten will, also hier der Auftragnehmer, insoweit die Beweislast tr\u00e4gt, empfiehlt es sich f\u00fcr ihn, insoweit klare Erkl\u00e4rungen abzugeben und den Beendigungstatbestand beweiskr\u00e4ftig zu dokumentieren.<\/p>\n<h3>Einschr\u00e4nkung der Verkehrssicherungspflicht des Vermieters &#8211; St\u00e4rkung der Eigenveranwortung des Mieters<\/h3>\n<p>F\u00fcr viele von uns als Mieter oder Vermieter interessant ist auch die\u00a0BGH &#8211; Entscheidung\u00a0vom 15.10.2008.<\/p>\n<p>Dem Vermieter von Wohnraum obliegt im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht ohne besonderen Anlass keine regelm\u00e4\u00dfige Generalinspektion etwa der Elektroleitungen und Elektroger\u00e4te in den Wohnungen der Mieter (Az.: VIII ZR 321\/07).<\/p>\n<p>Im zugrunde liegenden Sachverhalt geh\u00f6rte dem Beklagten (= der Vermieter) ein mehrst\u00f6ckiges Wohnhaus mit Ein-Zimmer-Appartements, die jeweils mit einer kleinen Kochnische (Einbauk\u00fcche nebst Dunstabzugshaube) ausgestattet waren. Der Kl\u00e4ger (= der Mieter) hatte das Appartement Nr. 11 gemietet. In der daneben liegenden Mietwohnung kam es am 20. Juni 2006 im Bereich der Kochnische zu einem Brand, der nach der Behauptung des Kl\u00e4gers\/Mieters durch einen technischen Defekt mit Kurzschluss im Bereich der Dunstabzugshaube verursacht wurde. Der Kl\u00e4ger hatte wegen der Besch\u00e4digung ihm geh\u00f6render Sachen durch den Brand Zahlung von 2.630 \u20ac nebst Zinsen sowie Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten in H\u00f6he von 165,71 \u20ac begehrt. Das Amtsgericht hat den Beklagten\/Vermieter unter Abweisung der weitergehenden Klage zur Zahlung von 2.165 \u20ac nebst Zinsen verurteilt. Auf die Berufung des Beklagten\/Vermieters hatte das Landgericht das Urteil des Amtsgerichts abge\u00e4ndert und die Klage insgesamt abgewiesen. Hiergegen richtete sich die vom Berufungs-gericht zugelassene Revision des Kl\u00e4gers\/Mieters, mit der er die Wiederherstellung des erstinstanzlichen Urteils erstrebt.<\/p>\n<p>Der u. a. f\u00fcr das Wohnraummietrecht zust\u00e4ndige VIII. Zivilsenat des BGH hat entschieden, dass dem Kl\u00e4ger\/Mieter wegen der Sch\u00e4den, die ihm infolge des in der Nachbarwohnung ausgebrochenen Brandes an seinem Eigentum entstanden sind, kein Schadenersatzanspruch gegen den beklagten Vermieter zusteht. Der Beklagte\/Vermieter sei nicht verpflichtet gewesen, die Elektroleitungen und elektrischen Anlagen in den von ihm vermieteten Wohnungen ohne konkreten Anlass oder Hinweis auf M\u00e4ngel einer regelm\u00e4\u00dfigen \u00dcberpr\u00fcfung durch einen Elektrofachmann zu unterziehen. Zwar treffe den Vermieter die vertragliche Nebenpflicht, die Mietsache in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Diese Pflicht erstreckte sich grunds\u00e4tzlich auf alle Teile des Hauses. Ihm bekannt gewordene M\u00e4ngel, von denen eine Gefahr f\u00fcr die Mietwohnungen ausgehen kann, m\u00fcsse der Vermieter deshalb unverz\u00fcglich beheben. Er m\u00fcsse im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht aber keine regelm\u00e4\u00dfige Generalinspektion vornehmen. Im Einzelfall m\u00f6gen zwar besondere Umst\u00e4nde, wie zum Beispiel ungew\u00f6hnliche oder wiederholte St\u00f6rungen, Anlass bieten, nicht nur einen unmittelbar zu Tage getretenen Defekt zu beheben, sondern eine umfassende Inspektion der gesamten Elektroinstallation durchzuf\u00fchren. Solche Umst\u00e4nde sind aber nicht festgestellt worden.<\/p>\n<p><strong>Fazit:<\/strong><br \/>\nDer BGH hat mit dieser Entscheidung eindeutig Position bezogen, w\u00e4hrend er in\u00a0seinem Urteil vom 20.10.1965 (Az.: VIII ZR 154\/63) bez\u00fcglich\u00a0eines im Jahr 1957 installierten, nicht mit einer Abgasanlage versehenen Durchlauferhitzer in einer Mietwohnung\u00a0noch offen gelassen hatte, ob der Vermieter insoweit regelm\u00e4\u00dfige Kontrollen des Ger\u00e4tes in der Mietwohnung veranlassen m\u00fcsse und nur gemeint, dass die Anforderungen an den Vermieter, den Zustand der Mietsache auch hinsichtlich mitvermieteter technischer Einrichtungen laufend zu \u00fcberpr\u00fcfen, nicht \u00fcberspannt werden d\u00fcrfen. Mit der neuen Entscheidung des BGH hat die abweichende Recht-sprechung unterer Instanzgerichte (beispielsweise auch AG Potsdam, Urteil vom 23.06.1994; Az.: 20 C 913\/92) nicht l\u00e4nger\u00a0pr\u00e4judizielle Wirkung.<\/p>\n<p>Insgesamt wird man die Verkehrssicherungspflicht des Vermieters entsprechend eingeschr\u00e4nkt interprtieren d\u00fcrfen.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Themen VOB-Vertrag: Hemmung der Gew\u00e4hrleistungsfrist durch M\u00e4ngelbeseitigungsarbeiten; Beginn der\u00a0 neuen Gew\u00e4hrleistungsfrist Einschr\u00e4nkung der Verkehrssicherungspflicht des Vermieters &#8211; St\u00e4rkung der Eigenveranwortung des Mieters VOB-Vertrag: Hemmung der Gew\u00e4hrleistungsfrist durch M\u00e4ngelbeseitigungsarbeiten; Beginn der neuen Gew\u00e4hrleistungsfrist Standen in diesem Jahr verst\u00e4ndlicherweise bisher eher rechtspolitische Anliegen im Mittelpunkt unseres Rechtsreport, wenden wir uns nun auch [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[36,51,45,96,78,67,69],"class_list":["post-4551","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-rechtsreport","tag-gewahrleistung","tag-mangelbeseitigung","tag-mangelverjahrung","tag-mietrecht","tag-nachbesserung","tag-verjahrung","tag-vobb"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.md-ra.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/4551","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.md-ra.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.md-ra.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.md-ra.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.md-ra.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=4551"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.md-ra.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/4551\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.md-ra.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=4551"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.md-ra.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=4551"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.md-ra.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=4551"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}