{"id":4192,"date":"2012-05-18T18:27:27","date_gmt":"2012-05-18T16:27:27","guid":{"rendered":"http:\/\/www.md-ra.de\/?p=4192"},"modified":"2016-10-20T09:28:49","modified_gmt":"2016-10-20T07:28:49","slug":"rechtsreport-mai-2012","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.md-ra.de\/?p=4192","title":{"rendered":"Rechtsreport Mai 2012"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"https:\/\/www.md-ra.de\/wp-content\/uploads\/2012\/05\/holzkita.jpg\"><img decoding=\"async\" class=\"alignleft size-full wp-image-4198\" src=\"https:\/\/www.md-ra.de\/wp-content\/uploads\/2012\/05\/holzkita.jpg\" alt=\"holzkita\" width=\"960\" height=\"263\" srcset=\"https:\/\/www.md-ra.de\/wp-content\/uploads\/2012\/05\/holzkita-300x82.jpg 300w, https:\/\/www.md-ra.de\/wp-content\/uploads\/2012\/05\/holzkita.jpg 960w\" sizes=\"(max-width: 960px) 100vw, 960px\" \/><\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Themen<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Schadensersatz des Nachbarn gegen Unternehmer und Bauherr<\/li>\n<li>\u00c4rger mit der Bauherrenhaftpflichtrisiko &#8211; Versicherung<\/li>\n<li>K\u00fcndigung\u00a0gem\u00e4\u00df \u00a7 8 Nr. 2 Abs. 1 VOB\/B\u00a0wegen Insolvenz<\/li>\n<li>Umfang der M\u00e4ngelbeseitigung<\/li>\n<li>Abtretung von Werklohn\/Abrechung durch den Abtretungsempf\u00e4nger (Zessionar)<\/li>\n<\/ul>\n<h3>Schadensersatz des Nachbarn gegen Unternehmer und Bauherr<\/h3>\n<p>Der Nachbar eines Grundst\u00fccks, auf dem Bauarbeiten durchgef\u00fchrt werden, ist in den Schutzbereich des zwischen Bauherrn und Bauunternehmer abgeschlossenen Bauvertrages einbezogen. Dieser Bauunternehmer haftet also gesamtschuldnerisch mit dem Bauherrn dem\u00a0Nachbar\u00a0f\u00fcr Sch\u00e4den, die er an diesem Grundst\u00fcck infolge von Bauma\u00dfnahmen verursacht.<\/p>\n<p>Werden\u00a0bei den Bauarbeiten<\/p>\n<ul>\n<li>Schutzpflichten schuldhaft verletzt, die der Bauunternehmer gegen den Bauherrn hat\u00a0oder<\/li>\n<li>allgemeinen Verkehrssicherungspflicht<\/li>\n<\/ul>\n<p>verletzt und dadurch\u00a0Besch\u00e4digungen\u00a0auf dem benachbarten Grundst\u00fcck\u00a0herbeigef\u00fchrt steht dem Nachbarn Schadensersatz zu,\u00a0\u00a7 280, \u00a7 328, \u00a7 823, \u00a7 831 BGB;Th\u00fcringer OLG &#8211; LG Gera, 31.3.2010, 7 U 593\/09.<\/p>\n<h3>\u00c4rger mit der Bauherrenhaftpflichtrisiko-Versicherung<\/h3>\n<p>Es ist immer wieder interessant, welche Einf\u00e4lle die Versicherungen entwickeln, um eine Regulierung abzulehnen. Die meisten Gesch\u00e4digten lassen sich dies gefallen. In einem Fall des OLG Schleswig, 16.9.2011, 14 U 129\/10 jedoch k\u00e4mpfte der Versicherte, so dass das Gericht noch einmal klarstellen konnte, wie allgemeine Auslegung von Versicherungsbedingungen auszulegen sind:<\/p>\n<ul>\n<li>\u00a0Allgemeine Versicherungsbedingungen sind so auszulegen, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse sie bei verst\u00e4ndiger W\u00fcrdigung, aufmerksamer Durchsicht und Ber\u00fccksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhanges verstehen muss.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Verwundert Sie also die Sichtweise der Versicherung, spricht viel daf\u00fcr, dass die Versicherung schlicht vor Gericht kein Recht bekommen w\u00fcrde, sondern Sie.<\/p>\n<ul>\n<li>Im entschiedenen Fall wollte\u00a0ein Versicherungsnehmer Versicherungsschutz betreffend das Bauherrenhaftpflichtrisiko bei einem Umbau insbesondere auch, falls\u00a0trotz ordnungsgem\u00e4\u00dfer Abplanung durch Extremwetterlagen Regenwasser eindringt und entspricht dem der Versicherungsausschluss in \u00a7 2 Nr. 4 b ABN 2008 (keine Entsch\u00e4digung f\u00fcr Sch\u00e4den durch jahreszeitbedingt normale Witterungseinfl\u00fcsse). Daher urteilte das Gericht, dass\u00a0der durchschnittliche Versicherungsnehmer von vornherein nicht erwartet, dass dies durch weitere einbezogene Zusatzbedingungen f\u00fcr Altbauten wieder aufgehoben wird, VVG \u00a7 61, \u00a7 63.<\/li>\n<\/ul>\n<h3>\u00a0K\u00fcndigung des Werkvertrages durch den Besteller gem\u00e4\u00df \u00a7 8 Nr. 2 Abs. 1 VOB\/B wegen Insolvenz des Werkunternehmers<\/h3>\n<p>Gem\u00e4\u00df OLG Schleswig,\u00a09.12.2011, verst\u00f6\u00dft\u00a0\u00a7 8 Abs.\u00a02 Nr. 1\u00a0VOB\/B nicht gegen \u00a7 119 InsO und w\u00fcrde also\u00a0Wahlrechtes des Insolvenzverwalters nicht unzul\u00e4ssig einschr\u00e4nken. In der Rechtsliteratur wurde genau dies aber angenommen und nachvollziehbar begr\u00fcndet, dass die eine &#8222;trickreiche Einschr\u00e4nkung&#8220; sei. Auf die ist nun das Gericht auch wirklich herreingefallen mit der Folge, dass der Schadensersatzanspruch des K\u00fcndigenden gem\u00e4\u00df \u00a7 8 Abs. 2 Nr.\u00a02 VOB\/B\u00a0durch das Insolvenzverfahren nicht beeintr\u00e4chtigt.\u00a0Das Gericht war sich wohl doch nicht ganz sicher und schr\u00e4nkte das Ergebnis zugleich f\u00fcr die Verfahren ein,\u00a0die durch einen Eigenantrag des Insolvenzschuldners in Gang gesetzt werden. Dies macht die Entscheidung noch unlogischer. Sicherer bleibt es aber, wenn man die K\u00fcndigzung nach \u00a7 8 Abs. 3 VOB\/B betreibt, also wegen Leistungsverzug nach \u00a7 5 Abs. 4 VOB\/B k\u00fcndigt, zumal dies dem\u00a0gesetzlichen Leitbild entspricht und eine Kollision mit dem Insolvenzrecht ausschlie\u00dft.<\/p>\n<h3>\u00a0Umfang der M\u00e4ngelbeseitigung<\/h3>\n<p>Nach dem Urteil des OLG Naumburg,\u00a015.11.2011, 1 U 51\/11 umfasst die M\u00e4ngelbeseitigungspflicht eines Auftragnehmers bei der Nacherf\u00fcllung alle Arbeiten, die erforderlich sind, um die M\u00e4ngel zu beseitigen, auch dann, wenn dazu in die Gewerke anderer Unternehmer eingegriffen werden muss oder Arbeiten erforderlich sind, die vom Bauunternehmer selbst nicht erbracht werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Dem zur M\u00e4ngelbeseitigung verpflichteten Unternehmer steht es grunds\u00e4tzlich frei, wie er die Arbeiten organisiert und durchf\u00fchrt. Nur in Ausnhamen kann\u00a0etwas Anderes dann gelten,\u00a0wenn der Auftraggeber erkennen kann, dass die geplante Art der M\u00e4ngelbeseitigung nicht zum Erfolg f\u00fchren wird, bzw. dass \u00fcberhaupt nur eine einzige Variante in Betracht kommt.<\/p>\n<p>Verhindert der Auftraggeber noch w\u00e4hrend einer gesetzten Nacherf\u00fcllungsfrist durch teilweise Ersatzvornahme die vollst\u00e4ndige Durchf\u00fchrung der M\u00e4ngelbeseitigung durch den Auftragnehmer, hat er insoweit keinen Anspruch auf Ersatz seiner M\u00e4ngelbeseitigungskosten, \u00a7 13 Abs. 5 VOB\/B,\u00a0\u00a7 634, \u00a7\u00a7 634ff. BGB.<\/p>\n<h3>Abtretung von Werklohn\/Abrechung durch den Abtretungsempf\u00e4nger (Zessionar)<\/h3>\n<p>Das OLG M\u00fcnchen,\u00a06.12.2011, 9 U 1741\/11 hat klargestellt, dass der werkvertragliche Verg\u00fctungsanspruch\u00a0mit Abschluss des Werkvertrages ensteht und ab diesem Zeitpunkt abgetreten werden kann. Auf die F\u00e4lligkeit der Verg\u00fctung, die in \u00a7 641 BGB geregelt ist und grunds\u00e4tzlich die Abnahme des Werks voraussetzt, kommt es f\u00fcr die Abtretbarkeit\u00a0nicht an. F\u00fcr den VOB-Vertrag gilt nichts anderes; lediglich f\u00fcr die Frage der F\u00e4lligkeit ist zus\u00e4tzlich auf die Erteilung einer pr\u00fcff\u00e4higen Schlussrechnung abzustellen.<\/p>\n<p>Bei einer Sicherungsabtretung erwirbt der Zessionar auch das Recht zur Rechnungsstellung und kann dieses selbst aus\u00fcben, wenn der Sicherungsfall eingetreten ist, d.h. er kann ohne Mitwirkung des Zedenten zwecks Eintreibung der Werklohnforderung eine pr\u00fcff\u00e4hige Schlussrechnung erstellen.<\/p>\n<p>Sind im Zeitpunkt der K\u00fcndigung eines Bauvertrages nur noch geringf\u00fcgige Leistungen nicht erbracht, kann von der an sich erforderlichen Aufschl\u00fcsselung der Gesamtleistung in Einzelleistungen abgesehen werden. Es gen\u00fcgt dann eine Bewertung der nicht erbrachten Leistungen und deren Abzug vom Gesamtpreis. Die Frage, ob die vorgenommenen Abz\u00fcge vollst\u00e4ndig sind oder nicht, ist f\u00fcr die Frage der Pr\u00fcfbarkeit im Sinne von \u00a7 14 VOB\/B irrelevant; diese Einwendung betrifft ausschlie\u00dflich die Richtigkeit der Abrechnung und muss im Rahmen einer Sachpr\u00fcfung gekl\u00e4rt werden.<\/p>\n<p><em>\u00a7 631, \u00a7 641, \u00a7 649 BGB;\u00a0\u00a7 14 Abs. 1, \u00a7 16 Abs.\u00a03 VOB\/B<\/em><\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&nbsp; Themen Schadensersatz des Nachbarn gegen Unternehmer und Bauherr \u00c4rger mit der Bauherrenhaftpflichtrisiko &#8211; Versicherung K\u00fcndigung\u00a0gem\u00e4\u00df \u00a7 8 Nr. 2 Abs. 1 VOB\/B\u00a0wegen Insolvenz Umfang der M\u00e4ngelbeseitigung Abtretung von Werklohn\/Abrechung durch den Abtretungsempf\u00e4nger (Zessionar) Schadensersatz des Nachbarn gegen Unternehmer und Bauherr Der Nachbar eines Grundst\u00fccks, auf dem Bauarbeiten durchgef\u00fchrt werden, [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[38,77,51,37,62],"class_list":["post-4192","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-rechtsreport","tag-bauvertrag","tag-haftpflicht","tag-mangelbeseitigung","tag-schadensersatz","tag-werkvertrag"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.md-ra.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/4192","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.md-ra.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.md-ra.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.md-ra.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.md-ra.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=4192"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.md-ra.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/4192\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.md-ra.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=4192"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.md-ra.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=4192"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.md-ra.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=4192"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}