{"id":4085,"date":"2013-03-01T21:58:57","date_gmt":"2013-03-01T19:58:57","guid":{"rendered":"http:\/\/www.md-ra.de\/?p=4085"},"modified":"2016-10-20T09:28:49","modified_gmt":"2016-10-20T07:28:49","slug":"rechtsreport-marz-2013","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.md-ra.de\/?p=4085","title":{"rendered":"Rechtsreport M\u00e4rz 2013"},"content":{"rendered":"<p><img decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-4092 alignnone\" alt=\"Tauwetter im M\u00e4rz\" src=\"https:\/\/www.md-ra.de\/wp-content\/uploads\/2013\/03\/tauwetterimmarz.jpg\" width=\"669\" height=\"94\" srcset=\"https:\/\/www.md-ra.de\/wp-content\/uploads\/2013\/03\/tauwetterimmarz-300x42.jpg 300w, https:\/\/www.md-ra.de\/wp-content\/uploads\/2013\/03\/tauwetterimmarz.jpg 400w\" sizes=\"(max-width: 669px) 100vw, 669px\" \/><\/p>\n<p><strong>Themen<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Zul\u00e4ssige \u00dcbertragung des Baugrundrisikos vom Auftraggeber auf den Auftragnehmer<\/li>\n<li>Schlusszahlung als konkludente Abnahme und Umfang der M\u00e4ngelbeseitigungskosten<\/li>\n<li>Arbeitseinstellungs- und K\u00fcndigungsrecht wegen grundlos verweigerter Nachtragsverg\u00fctung<\/li>\n<li>Auftragnehmerk\u00fcndigung wegen Zahlungsverzuges<\/li>\n<li>Auftraggeberk\u00fcndigung wegen unberechtigter Androhung, langsamer zu arbeiten<\/li>\n<li>Pr\u00fcfungs- und Hinweispflicht &#8211;\u00a0Haftungsverteilung zwischen Unternehmer\/Bau\u00fcberwacher und Bauherr<\/li>\n<li>Sicherungsrecht\/Gew\u00e4hrleistungsb\u00fcrgschaft<\/li>\n<\/ul>\n<h3>Zul\u00e4ssige \u00dcbertragung des Baugrundrisikos vom Auftraggeber auf den Auftragnehmer<\/h3>\n<address>Th\u00fcringer OLG Jena,\u00a025.5.2010, 5 U 622\/0 und zuvor OLG Brandenburg, 6. Juli 2008, 4 U 187\/07, NZBau 2009, 181:<\/address>\n<ol>\n<li>Liegt eine vertragliche Abw\u00e4lzung des Baugrundrisikos auf den Auftragnehmer f\u00fcr den Bau einer Autobahnbr\u00fccke vor, so \u00fcbernimmt er auch die umfassende Pflicht zum Erstellen eines Tragger\u00fcsts nach den statischen, konstruktiven und sicherheitstechnischen Erfordernissen einschlie\u00dflich des Aufstellens der statischen Berechnungen und der Ausf\u00fchrungspl\u00e4ne, wenn dies in der Baubeschreibung (hier: f\u00fcr ein Tragger\u00fcst) so vorgesehen ist.<\/li>\n<li>Dem steht auch nicht entgegen, dass der Auftraggeber zuvor ein Baugrundgutachten eingeholt hatte, wenn\u00a0der Auftragnehmer laut Baubeschreibung und Leistungsverzeichnis die \u00f6rtliche Bestimmung f\u00fcr das Tragger\u00fcst zu treffen hatte und keine Vorgabe existiert hat, wo das Tragger\u00fcst aufgestellt werden sollte.<\/li>\n<li>Verwirklicht sich in diesem Fall das Baugrundrisiko, steht dem Auftragnehmer ein Anspruch auf zus\u00e4tzliche Verg\u00fctung nur zu, wenn die Erschwernisse f\u00fcr ihn unvorhersehbar waren, was nicht der Fall ist, wenn sie f\u00fcr den Auftragnehmer als Fachunternehmen auf Grund einer Inaugenscheinnahme oder einer l\u00fcckenhaften Ausschreibung erkennbar waren<\/li>\n<\/ol>\n<h3>\u00a0Schlusszahlung als konkludente Abnahme und Umfang der M\u00e4ngelbeseitigungskosten<\/h3>\n<address>OLG Stuttgart, 15.11.2011, 10 U 66\/10:<\/address>\n<ol>\n<li>Einer Zahlung (gemeint\u00a0 ist die Schlusszahlung, nicht die Abschlagszahlung) ist\u00a0nur dann als\u00a0stillschweigende Abnahme zu deuten,\u00a0wenn der Besteller zuvor die Gelegenheit hatte, das Werk auf seine vollst\u00e4ndige und vertragsgerechte Herstellung zu untersuchen. Ohne die M\u00f6glichkeit einer Pr\u00fcfung des Werks durch den Besteller kann der Auftragnehmer redlicherweise nicht erwarten, dass sein Werk mit der Zahlung abgenommen sein soll (Abgrenzung OLG Stuttgart , Urteil vom 21. April 2009, 10 U 9\/09).<\/li>\n<li>Beim Anspruch auf Erstattung von Mangelbeseitigungskosten tr\u00e4gt der Besteller die Darlegungs- und Beweislast daf\u00fcr, welche Leistungen nach der K\u00fcndigung ausgef\u00fchrt wurden und wie hoch die mangelbedingten Mehrkosten sind.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Hat der Auftraggeber keinen Anlass, dem Gutachten eines Sachverst\u00e4ndigen zu misstrauen, kann er die von ihm vorgeschlagene M\u00e4ngelbeseitigung durchf\u00fchren und deren Kosten geltend machen. Der Besteller kann nicht auf die niedrigere Kostensch\u00e4tzung eines Sachverst\u00e4ndigen verwiesen werden, wenn tats\u00e4chlich h\u00f6here Aufwendungen erforderlich waren.<\/p>\n<p>Der Kostenerstattungsanspruch umfasst Aufwendungen f\u00fcr vertraglich vom Unternehmer nicht geschuldete Leistungen nicht, soweit der geschuldete Erfolg mit den vom Unternehmer vorgesehenen Materialien und der vorgesehenen Konstruktion erreicht werden kann.<\/p>\n<h3>Arbeitseinstellungs- und K\u00fcndigungsrecht wegen grundlos verweigerter Nachtragsverg\u00fctung<\/h3>\n<address>OLG Schleswig, 11.3.2011, 5 U 123\/08:<\/address>\n<ol>\n<li>Weist der Auftraggeber jedenfalls teilweise berechtigte Mehrkostenforderungen zur\u00fcck, so kann dies den Auftragnehmer zur K\u00fcndigung aus wichtigem Grund berechtigen. An der f\u00fcr ein K\u00fcndigungsrecht vorausgesetzten Gef\u00e4hrdung des Vertragszwecks fehlt es aber dann, wenn die Mehrkosten geringf\u00fcgig sind, d.h. lediglich ca. 1% der Nettovertragssumme betragen.<\/li>\n<li>Eine K\u00fcndigung aus wichtigem Grund muss innerhalb einer angemessenen Frist seit Kenntnis des K\u00fcndigungsgrundes ausgesprochen werden. Eine erst zwei Monate nach Zur\u00fcckweisung der Mehrkostenforderung erkl\u00e4rte K\u00fcndigung ist insbesondere dann verfristet, wenn der Auftragnehmer bereits zuvor mehrfach Mehrkosten eingefordert hatte, die der Auftraggeber jeweils zur\u00fcckgewiesen hatte.<\/li>\n<\/ol>\n<h3>\u00a0Auftragnehmerk\u00fcndigung wegen Zahlungsverzuges<\/h3>\n<address>OLG Koblenz, 19.7.2012, 5 U 178\/12:<\/address>\n<p>Hat der Auftragnehmer den \u00f6ffentlichen Auftraggeber nach Erteilung von Abschlagsrechnungen \u00fcber einen Zeitraum von ca. zwei Monaten mehrfach gemahnt, so stellt es keine unangemessen kurze Fristsetzung dar, wenn er eine letzte, mit K\u00fcndigungsandrohung verbundene Zahlungsfrist von f\u00fcnf Tagen setzt und den Vertrag unmittelbar nach Fristablauf k\u00fcndigt.<\/p>\n<h3>Auftraggeberk\u00fcndigung wegen unberechtigter Androhung, langsamer zu arbeiten<\/h3>\n<address>OLG M\u00fcnchen, 22.2.2011, 9 U 1731\/10<\/address>\n<p>K\u00fcndigt der Auftragnehmer im Rahmen der Erstellung einer Stahlkonstruktion an, die Personalst\u00e4rke (Montagepersonal) erheblich zu reduzieren, wenn der Auftraggeber nicht kurzfristig (innerhalb von 24 Stunden) eine erhebliche Abschlagszahlung leistet, so stellt dies eine schwerwiegende Vertragsverletzung dar, wenn dem Auftragnehmer weder ein Anspruch auf die Abschlagszahlung noch auf eine Verk\u00fcrzung der vereinbarten Zahlungsziele zusteht. Bei einem derart schweren Vertragsversto\u00df ist der Auftraggeber zur au\u00dferordentlichen K\u00fcndigung des Vertragsverh\u00e4ltnisses aus wichtigem Grunde berechtigt.<\/p>\n<h3>Pr\u00fcfungs- und Hinweispflicht &#8211;\u00a0Haftungsverteilung zwischen Unternehmer\/Bau\u00fcberwacher und Bauherr<\/h3>\n<address>OLG M\u00fcnchen, 17.7.2012, 13 U 658\/11 Bau<\/address>\n<ol>\n<li>Grunds\u00e4tzlich ist es nicht die Aufgabe eines Vorunternehmers, auf eine hineichende Koordinierung der nachfolgenden Arbeiten hinzuwirken. Ein Vorunternehmer hat aber einen Nachunternehmer darauf hinzuweisen, dass nach Aufbringung des W\u00e4rmed\u00e4mmverbundsystems ein regensicherer Anschluss auf die untere Abdichtung nicht mehr angebracht werden kann.<\/li>\n<li>Liegt der Verantwortungsteil des planenden Architekten bei 60 % und der des Vorunternehmers bei 5 %, so tritt bei wertender Betrachtung und Ber\u00fccksichtigung aller Umst\u00e4nde der Mitverantwortungsteil des Vorunternehmers hinter dem des Architekten vollst\u00e4ndig zur\u00fcck.<\/li>\n<li>Der Bauherr muss sich dieses Verschulden seines Architekten gem. \u00a7\u00a7 254, 278 BGB zurechnen lassen.<\/li>\n<\/ol>\n<h3>Sicherungsrecht\/Gew\u00e4hrleistungsb\u00fcrgschaft<\/h3>\n<address>OLG Hamm, 26.7.2012, 24 U 41\/12<\/address>\n<ol>\n<li>Zur Mehrfachverwendungsabsicht im Rahmen der Pr\u00fcfung, ob Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen vorliegen, sofern die m\u00f6glichen Verwendungen der Klausel in gr\u00f6\u00dferem zeitlichen Abstand erfolgt sind.<\/li>\n<li>Der Sicherungszweck einer Gew\u00e4hrleistungsb\u00fcrgschaft entf\u00e4llt nicht schon dadurch, dass der Auftraggeber in einem Vorprozess rechtskr\u00e4ftig zur Zahlung von Werklohn lediglich Zug um Zug gegen M\u00e4ngelbeseitigung verurteilt worden ist.<\/li>\n<li>Der Ablauf der vereinbarten Sicherungszeit steht der Pflicht des Auftragnehmers zur Stellung der Gew\u00e4hrleistungsb\u00fcrgschaft nicht entgegen, sofern die Voraussetzungen f\u00fcr eine Inanspruchnahme aus der B\u00fcrgschaft vor Fristablauf vorlagen.<\/li>\n<li>Ist dem Auftraggeber ein eigener Anspruch auf Erteilung einer Gew\u00e4hrleistungsb\u00fcrgschaft einger\u00e4umt worden, kann anders als beim Austauschrecht gem\u00e4\u00df \u00a7 17 VOB\/B grunds\u00e4tzlich nicht davon ausgegangen werden, dass die Stellung der B\u00fcrgschaft unter der Bedingung vereinbart worden ist, dass der Auftraggeber den restlichen ausstehenden Werklohn zahlt (Abgrenzung zu BGH NJW 1997, 2958).<\/li>\n<\/ol>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Themen Zul\u00e4ssige \u00dcbertragung des Baugrundrisikos vom Auftraggeber auf den Auftragnehmer Schlusszahlung als konkludente Abnahme und Umfang der M\u00e4ngelbeseitigungskosten Arbeitseinstellungs- und K\u00fcndigungsrecht wegen grundlos verweigerter Nachtragsverg\u00fctung Auftragnehmerk\u00fcndigung wegen Zahlungsverzuges Auftraggeberk\u00fcndigung wegen unberechtigter Androhung, langsamer zu arbeiten Pr\u00fcfungs- und Hinweispflicht &#8211;\u00a0Haftungsverteilung zwischen Unternehmer\/Bau\u00fcberwacher und Bauherr Sicherungsrecht\/Gew\u00e4hrleistungsb\u00fcrgschaft Zul\u00e4ssige \u00dcbertragung des Baugrundrisikos vom Auftraggeber [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[52,50,49,35,46,57,55,53,51,56,58,54],"class_list":["post-4085","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-rechtsreport","tag-arbeitseinstellungsrecht","tag-baugrundgutachten","tag-baugrundrisiko","tag-baumangel","tag-gewahrleistungspflicht","tag-haftung","tag-hinweispflicht","tag-kundigungsrecht","tag-mangelbeseitigung","tag-prufungspflicht","tag-sicherungsrecht","tag-zahlungsverzug"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.md-ra.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/4085","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.md-ra.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.md-ra.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.md-ra.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.md-ra.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=4085"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.md-ra.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/4085\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.md-ra.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=4085"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.md-ra.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=4085"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.md-ra.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=4085"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}