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Planung & Genehmigung


Das Seminar erörtert anhand der
- BauGB-Novelle 2007 und unter Berücksichtigung
- aktueller Rechtsprechung zum Bauordnungs- und Bauplanungsrecht
die bauplanungsrechtliche Systematik einer Zulässigkeit von Bauvorhaben in Abhängigkeit zu deren Lage, den Rechtsschutz des Antragstellers und Nachbarn im Bau-Genehmigungsverfahren sowie das Haftungsrisiko des Amtsträgers in der Bauverwaltung und den korrespondierenden
Schadensersatzanspruch des/r Bürgers/in bei schuldhafter Amtspflichtverletzung.
Was sind die Voraussetzungen des beschleunigten Verfahrens für Bebauungspläne der Innenentwicklung nach der BauGB-Novelle 2007? Was muss der Bauherr beachten, wie kann der Nachbar sich wehren und welche Bedeutung hat der Bestandsschutz? Welche Amtspflichten muss der Amtsträger der Bauverwaltung einhalten und in welcher Konstellation kann der/die verletzte Bürger/in Schadensersatz vom Staat verlangen?

 

Ihr Referent Rechtsanwalt Hans-Christian Harder
Langjährige Tätigkeit im Bereich des Immobilien- und Grundstücksrechts. Anwaltliche Vertretung
von Investoren, Eigentümern und Nutzern von Immobilien, Immobilienverwaltern und - maklern sowie auch Bauunternehmen.

 

10:00 Uhr

 

I. Zulässigkeit von Vorhaben:
· im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes,
· innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile,
· im Außenbereich, insbesondere von Biomasseanlagen.

II. BauGB-Novelle 2007 -„Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die

  Innenentwicklung der Städte“:
· das beschleunigte Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung,
· die künftige Durchführung vorhabenbezogener Bebauungspläne,
· Bestandskraft der Bauleitpläne – Fristen der Normenkontrollanträge.


12:30 Uhr Gemeinsames Mittagessen

13:30 Uhr

 

III. Genehmigungsverfahren
· Rechtsschutz von Bauherr und Nachbar
· Bestandsschutz

 

IV. Amtshaftung der öffentlichen Bauverwaltung

· Systematik der Beamten- und Staatshaftung
· Amtspflichten insbesondere der öffentlichen Bauverwaltung
· Schadensersatzansprüche gegen den Staat (zugleich Besprechung Bundesgerichtshof,
  Urteil vom 11.01.2007, Az. III ZR 302/05, Verzögerung von Grundbucheintragungen)

16.00 Ende

 

 
     
     

 

 

 

  

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