MD R E C H T S A N W Ä L T E Mängel und Gewährleistung Das Seminar schult anhand der - VOB/B 2009 und unter Berücksichtigung - der aktueller Rechtsprechung den Anspruch des Auftraggebers auf mangelfreie Leistung, den rechtssicheren Umgang mit den Bedingungen der VOB/B sowie der gesetzlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, soweit diese im speziellen VOB/B-Vertragsrecht anwendbar bleiben. Wie funktionieren die Regelungen zu den Mängelamsprüchen der VOB/B? Welche Bedeutung hat die Abnahme für Auftraggeber und Auftragnehmer? Was muss der Auftraggeber zur wirksamen Sicherung seiner Erfüllungs- und Gewährleistungsansprüche und hinsichtlich der Verjährung beachten? Ihr Referent Rechtsanwalt Dr. Uwe Diehr Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, langjährige Tätigkeit im Bereich des Immobilien-, Architekten- und Baurechts, anwaltliche Vertretung von kommunalen Gebietskörperschaften, Investoren und Bauunternehmungen, Mitglied des Fachanwaltsausschuss für Bau- und Architektenrecht der Rechtsanwaltskammer Brandenburg, Lehrbeauftragter an der HTW Berlin, Verfasser zahlreicher Beiträge zum Baurecht 10:00 Uhr Der Baumangel · Begriff im Sinne von § 13 Nr. 1 VOB/B · Umfang der Rügeverpflichtung (Symptomrechtsprechung) Mängelansprüche vor Abnahme · während der Baudurchführung, § 4 Nr. 7 VOB/B i.V.m. § 8 Nr. 3 VOB/B Abnahme (förmlich, ausdrücklich, konkludent, fiktiv) und deren Rechtsfolgen 12:30 Uhr Gemeinsames Mittagessen 13:30 Uhr Mängelansprüche nach Abnahme · Nachbesserung und Ersatzvornahme, § 13 Nr. 5 VOB/B · Minderung, § 13 Nr. 6 VOB/B · Schadensersatz, § 13 Nr. 7 VOB/B Verjährungsregelungen, § 13 Nr. 4 VOB/B Sicherheiten des Auftraggebers · für Vertragserfüllung · für Gewährleistung 16.00 Uhr Ende © 2008 by MD Rechtsanwälte