MD R E C H T S A N W Ä L T E Bauwirtschaft und Arbeitrecht Was ist bei Abschluss von Arbeitsverträgen zu beachten? Wie können bereits bei Formulierung des Arbeitsvertrages die vom Gesetzgeber und der Rechtsprechung zugelassenen Möglichkeiten einer Flexibilisierung des Arbeitsverhältnisses hinsichtlich Durchführung aber auch Beendigung genutzt werden? Welche Klauseln sind zulässig? Was ist bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen zu beachten? Wann liegt ein Betriebsübergang vor und was gilt es zu beachten? Wie wirken sich kollektivrechtliche Regelungen aus? Welche arbeitsrechtlichen Besonderheiten gelten im Baugewerbe? Ihr Referent Rechtsanwalt René Teichmann langjährige Tätigkeit im Bereich des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Anwaltliche Vertretung von Arbeitgebern aus der Bauwirtschaft, Dienstleistungsgewerbe und Industrie. Mitglied im Deutschen Anwaltsverein, Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des DAV. 10:00 Uhr I. Zustandekommen und Beendigung von Arbeitsverhältnissen 1. Abschluss von Arbeitsverträgen - Formalien - Möglichkeiten der Befristung und Teilzeit sowie Flexibilisierung der Arbeitszeit und Vergütung - Grenzen der Vertragsfreiheit/AGB-Recht/Zulässigkeit von Klauseln in Arbeitsverträgen - Die Vertragsinhalte im Einzelnen 2. Beendigung von Arbeitsverhältnissen - Aufhebungs-/Abwicklungsverträge unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - Änderungs- und Beendigungskündigungen 3. Übergang von Arbeitsverhältnissen im Wege des Betriebsübergangs, § 613 a BGB 12:30 Uhr Gemeinsames Mittagessen 13:30 Uhr II. Kollektivrechtliche Regelungen im Arbeitsverhältnis Tarifvertragsrecht, Betriebsvereinbarungen, Beteiligung des Betriebsrates III. Besonderheiten im Baugewerbe 1. Arbeitnehmerentsendegesetz 2. Gesetz über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen/Mindestlohn 3. Tariftreuegesetze der Länder/Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 4. Arbeitszeitgesetz IV. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz 16.00 Ende © 2008 by MD Rechtsanwälte