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BAURECHT

Bundesweit stehen wir sowohl Auftragnehmern als auch Auftraggebern in allen Fragen des Baurechts zur Seite.

Wir verfügen über jahrzehnte lange Erfahrung bei der rechtlichen Begleitung der Baudurchführung. Unsere Tätigkeit umfasst dabei:

  • Privates Baurecht, Schwerpunkt VOB/B
  • Öffentliches Baurecht
  • Mietrecht/Immobilienrecht/Maklerrecht
  • Architektenrecht
  • Bauträgerrecht

Ihre Ansprechpartner in diesen Bereichen sind:

  

  • Rechtsanwalt Dr. Uwe Diehr  (Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht)
  • Rechtsanwalt Hans-Christian Harder (Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht)
  • Rechtsanwalt Dr. Lars Steinhorst

     

     

    Unsere Leistungen in Phasen

     

          1. Beratung zu den Rahmenbedingungen

    • Grundstückserwerb inklusive notarielle Beurkundung
    • öffentliches Bauplanungs- und Baugenehmigungsrecht unter Berücksichtigung der Raumordnung, des Umweltrechte, der Altlastensanierung, der Einholung von öffentlich-rechtlichen Genehmigungen von kommunalen Behörden und Fachbehörden, der Bauleitplanung, des Vorhaben- und Erschließungsplans, des Kommunalrechts, des Wasserrechts
    • Options- oder Vorverträge, steuerrechtliche Beratung bei der Vertragsgestaltung, Insolvenzabsicherung
    • gesellschaftsrechtliche Organisation, Gestaltung der Verträge, Steueroptimierung,
    • Entwurf und Verhandlung von Kooperationsverträgen, ARGE-Verträge, Bietergemeinschaftsverträge unter Berücksichtigung des Gesellschaftsrechtes, des Wettbewerbsrechtes und des Kartellrechtes und der individuellen Interessenlagen
    • Finanzierungsmodelle für den Kauf von Immobilien und Mobilien, Leasingrecht, Bankrecht, Fonds-Modelle
    • Fördermittel, Subventions-, Beihilferecht der Kommunen, Länder, des Bundes und der Europäischen Union
    • städtebauliche Verträge, Erschließungsverträge
    • Immissionsschutzrecht, Umweltverträglichkeitsprüfung

          2. Bauverträge

    • Beratung zu Vertragsmodellen, Entwurf und Verhandlung von Anlagenverträgen, Funktionalpauschalpreisverträge, Generalübernehmer- / Generalunternehmer- Modelle, aber auch zum klassischen Einheitspreisvertrag nach BGB oder VOB
    • Verträge mit Architekten, Sonderfachleuten, Projektsteuerer und Generalplanern,
    • Versicherungsrecht, Beratung zu Versicherungsverträgen, Durchsetzung von Versicherungsansprüchen
    • Beratung bei der Kalkulation und Angebotserstellung im Rahmen der Ausschreibung, Beratung und Prüfung der Vergabe, Vertretung im Vergabenachprüfungsverfahren
    • Abstimmung der Verträge zum Auftraggeber und der Verträge zu den Nachunternehmern

          3. Bauvertragsdurchführung

    • Schwerpunkt: Nachtragsmanagement
      Abwehr zusätzlicher Vergütungsansprüche
    • Durchsetzung von Vertragsfristen, Schadenersatzansprüche, Verzugsschäden, Vertragsstrafen
    • Ansprüche aus Behinderungen/gestörten Bauablauf

          4. Sicherheiten - Management

    • Vertragserfüllungs-, Gewährleistungssicherheiten
    • Bürgschaften aus Vertrag, § 648 a BGB, Sicherungshypotheken, § 648 BGB, Insolvenzschutz, Insolvenzabwendung, Verwertung von Sicherheiten
    • Mitwirkung bei der Abnahme und der Bestandsdokumentation, Feststellung und Durchsetzung der Gewährleistungsansprüche oder Abwehr dieser
    • Beweissicherung durch Schiedsgutachten oder gerichtliches selbständiges Beweisverfahren

          5. Betreuung der fertigen Immobilie

    • Erarbeitung von Makler- und Vertriebsverträgen, Mietgarantieverträgen, Mietverträgen, Pachtverträge, Werbeverträge, Werbeberatung mit Blick auf das Wettbewerbsrecht
    • Ausarbeitung von Verwaltungsverträgen, Betreiberverträge, Facility-Management Verträge, Wartungsverträge, technisches Gebäudemanagement
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