Wir beraten und begleiten Sie bundesweit in allen Phasen eines Vergabeverfahrens. Hierzu zählen die Beratung bei

  • der Erstellung/Prüfung der Verdingungsunterlagen
  • Vorbereitung und Durchführung des Vergabeverfahrens
  • Begleitung von Vergabeverfahren auf Bieterseite
  • Beantwortung von Bieterfragen und Umgang mit vergaberechtlichen Rügen i. S. d. § 107 Abs. 3 GWB
  • Formulierung vergaberechtlicher Rügen auf Bieterseite
  • Begleitung der Wertungsphase
  • Erarbeitung eines Vergabevorschlags einschließlich Dokumentation des Verfahrens
  • Vertretung im Vergabenachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern und –senaten.

Ein Schwerpunkt unserer Beratungsleistung liegt dabei im Bereich der Bauvergaben nach den Bestimmungen der VOB/A. Wir begleiten Sie bei der klassischen Auftragsvergabe ebenso wie bei der Vorbereitung und Durchführung sogenannter PPP-Projekte. Dabei stehen auch innovative PPP-Projekte im Mittelpunkt; etwa Konstellationen, bei denen öffentliche/private Partnerschaften (ÖPP/PPP) von Kommunen im Rahmen eines Haushaltssicherungskonzeptes geplant werden. Wir begleiten darüber hinaus Vergabeverfahren, die im Zusammenhang mit der Veräußerung von Grundstücken und dem Abschluss städtebaulicher Verträge, dem Abschluss von Erschließungsverträgen etc. im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes im Sinne des § 134 BauGB vorgesehen sind.

Ein weiterer Beratungsschwerpunkt liegt in der Beratung und Begleitung von Vergabeverfahren von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen nach den Vorschriften der VOL/A oder der Verdingungsordnung für Freiberufliche Leistungen (VOF) im Ober- und Unterschwellenbereich. Wir verfügen dabei über ausgewiesene Expertise in folgenden Bereichen:

  • Vergabe von Planungsleistungen an Architekten/Ingenieure (General- und Fachplaner)
  • Vergabe von Projektsteuerungsleistungen
  • Vergabe im Bereich von IT-Dienstleistungen
  • Vergabe von Leistungen im Bereich Medienarbeit und Werbung
  • Vergabe von Leistungen im Bereich Gesundheit und Soziales
  • Abschluss von Rahmenverträgen
  • etc.

Wir stehen Ihnen auch als Ansprechpartner für Fragen der interkommunalen Zusammenarbeit (Private-Public-Partnership) zur Verfügung. Unser Know-how umfasst dabei auch – etwa bei Fragen der Rekommunalisierung von Aufgaben – alle gesellschaftsrechtlichen und arbeitsrechtlichen Fragestellungen, etwa die des Betriebsüberganges.