Alle zwei Jahre passt die EU-Kommission die Höhe der Schwellenwerte für die Anwendung des EU-Vergaberechts an die Wechselkursentwicklung an.
Mit der am 18.12.2017 veröffentlichten Durchführungsverordnungen gelten nun seit dem 1.1.2018 folgende neuen Werte:

– für Bauaufträge: 5.548.000 € (bisher 5.225.000 €)

– für Liefer- und Dienstleistungsaufträge

  • Oberer und Oberster Bundesbehörden: 144.000 € (bisher 135.000 €)
  • sonstiger öffentlicher Auftraggeber: 221.000 € (bisher 209.000 €)
  • von Sektorenauftraggebern: 443.000 € (bisher 418.000 €)

– für Konzessionsvergaben: 5.548.000 € (bisher 5.225.000 €)